
Das Recht gilt weiterhin
- -Aktualisiert am
Klimaaktivisten protestieren am 25. März 2022 in Berlin. Bild: EPA
Die Zahl der Klimaklagen nimmt zu. Doch aus den Bedrohungen durch den Klimawandel lässt sich kein Notstandsrecht ableiten. Innovative Klimaurteile und richterliche Zurückhaltung müssen indes kein Widerspruch sein.
Der Kampf gegen den Klimawandel wird immer häufiger vor Gericht geführt. Seit Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens im Jahr 2015 hat sich die Zahl der Klimaklagen weltweit mehr als verdoppelt. Ein weiterer Trend: Der Kreis der Beteiligten wird immer vielfältiger. Hierzulande klagen vor allem Privatleute, junge Menschen und Biolandwirte.
Hinter ihnen stehen meist Nichtregierungsorganisationen, die Musterverfahren gegen politisch Verantwortliche und Unternehmen initiieren. Vor allem in den Vereinigten Staaten, dem Pionierland von „climate change litigation“, führen auch Städte, Bezirke und Bundesstaaten Klimaschutzprozesse. Auch in der Wirtschaft gibt es Klimakläger, etwa Aktionäre und Investoren. Doch numerisch bleiben Klimaverfahren ein Randphänomen. Kaum mehr als 2000 Fälle haben Wissenschaftler, die globale Trends zu Klimaklagen beobachten, in ihrer Datenbank aufgelistet. Aus Ländern des Globalen Südens, die besonders unter den Folgen der Erderwärmung leiden, werden nicht einmal drei Dutzend Fälle gemeldet.
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