Das bringt das neue EEG
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Wachstumsmarkt: Mit Bauteilen für Offshore-Windparks erhofft sich der Kohlefaserspezialist SGL Carbon die Rückkehr in die Profitabilität. Bild: dpa
Die Ökostromförderung soll weitergehen, die Verbraucher aber weniger belasten. Der Koalition ist wichtig, dass gewerbliche und private Investoren bei der Stange bleiben.
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die jetzt in trockenen Tüchern ist, soll sicherstellen, dass Gewerbetreibende und Privatleute verstärkt in die Ökostromerzeugung investieren. Zwar fallen einige Förderungen in Zukunft weg: Spätestens 2038, wenn die letzten Kohlekraftwerke vom Netz gehen, soll die Unterstützung ganz auslaufen. Zuvor aber gibt es zahlreiche Erleichterungen, auf die sich die Regierungskoalition in einem Entschließungsantrag geeinigt hat. Dieser liegt der F.A.Z. vor. Die Ergänzung zur EEG-Novelle von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wurde am Dienstag vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten.
Einige Punkte ungeklärt
Das eigentliche Gesetz soll am Donnerstag vom Bundestag und am Freitag vom Bundesrat angenommen werden und dann zum 1. Januar in Kraft treten. Die Veränderungen aus dem Entschließungsantrag folgen im ersten Quartal 2021. Einige Punkte daraus sind noch offen: etwa, wie viel stärker als in Altmaiers Ursprungsentwurf vorgesehen die Ausbauziele für die Photovoltaik und die Windenergie an Land erhöht werden. Festgelegt werden soll auch ein verbindlicher Plan zur Verringerung und letztlich zur Beendigung der Ökostromförderung über das EEG. Die EEG-Umlage soll sinken und schließlich ganz der Finanzierung über den Haushalt weichen.
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