Klimaklagen : Klimakläger scheitern vor Gericht
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Deutsche Umwelthilfe gegen Mercedes-Benz: Verhandlung am Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart Bild: dpa
Das Bundesverfassungsgericht schweigt zu Forderungen nach weiterer Schärfung des Klimaschutzgesetzes.
War der als „historisch“ gepriesene Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts eine Eintagsfliege? Hinweggefegt durch die „Zeitenwende“, die der russische Angriffskrieg auch für die Klimapolitik brachte? Vor wenigen Tagen scheiterte die Deutsche Umwelthilfe damit, den Gesetzgeber wegen der jüngsten besorgniserregenden Prognosen des Weltklimarates zu einer weiteren Verschärfung der bundesdeutschen Klimaziele zu zwingen. Klägeranwalt Remo Klinger kritisierte auf dem Deutschen Anwaltstag in Hamburg: „Kurz nach dem Jahr 2030 wird bei den Treibhausgasemissionen eine Vollbremsung nötig sein. Das widerspricht der Generationengerechtigkeit, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimabeschluss einfordert.“
Klinger hatte den Klimaentscheid mit erstritten. Aber schon als er in einem Folgeverfahren stärkeren Klimaschutz auch auf Landesebene erreichen wollte, bekam er in Karlsruhe eine Abfuhr. Nun lieferte das Gericht nicht einmal mehr eine Begründung dafür, warum es die jüngste Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annahm. Die Deutsche Umwelthilfe will nun gemeinsam mit den jungen Klägern, die für das Verfahren ausgewählt wurden, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen. In Karlsruhe sei „erst mal Schluss“, so Klingers Zwischenbilanz. „Von dort kommt nichts mehr zu Klimaschutzverpflichtungen des Gesetzgebers.“ Es sei denn, das Gericht habe zu entscheiden, ob der Gesetzgeber beim Klimaschutz übertreibt. Wie im Streit über Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Für die umstrittene, gesetzlich verpflichtende Bürgerbeteiligung an Windparks bekam das Bundesland nicht nur Rückendeckung, die Karlsruher Richter empfahlen das Modell sogar zur Nachahmung.
Die Verfahren vor dem Verfassungsgericht sind jedoch nur die vorläufige Spitze des wachsenden Berges von Klimaklagen. Der Straßburger Gerichtshof, von dem sich die Deutsche Umwelthilfe nun Unterstützung für die weitere Nachschärfung des Klimaschutzgesetzes erhofft, ist bereits Anlaufstelle für Gruppen von Klimaklägern aus verschiedenen Ländern. Die Karlsruher Rechtsprechung zum Schutz künftiger Freiheitsrechte, so die Hoffnung der Beschwerdeführer, werde auch den Menschenrechtsgerichtshof inspirieren.
Aber was genau folgt überhaupt aus dem Klimabeschluss? In etlichen Verfahren versuchen Gerichte hierzulande Antworten zu finden. Welche konkreten staatlichen Maßnahmen müssen ergriffen werden? Welche Beiträge müssen die Bundesländer leisten? Und was bedeutet der Klimabeschluss für den Behördenalltag? „Je mehr die Erderwärmung voranschreitet, desto stärker müssen Klimabelange berücksichtigt werden. Das ist die wichtigste Folge des Klimabeschlusses für die Verwaltungspraxis“, erläuterte Frank Fellenberg, Partner der Kanzlei Redeker, auf dem Anwaltstag. Klimaschutz toppt also nicht alles andere, bekommt aber zunehmend Gewicht, etwa gegenüber dem Eigentumsrecht oder auch der Energieversorgung. „Das kann später auch zu veritablen Verboten führen“, prophezeit Fellenberg.
Um Verbote geht es ebenfalls in den Klimaklagen gegen deutsche Autokonzerne. Die Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace wollen Mercedes und VW auf dem Rechtsweg zwingen, spätestens 2030 die Produktion von Verbrennern einzustellen. Roya Sangi aus der Kanzlei Redeker hält den Ausgang der Verfahren für offen. „Aber viel Rückenwind aus Karlsruhe bekommen die Kläger nicht“, so ihre Einschätzung auf dem Anwaltstag. Das Bundesverfassungsgericht sei zwar sehr kreativ gewesen, Klimaschutz und Grundrechtsschutz zu verbinden. Aber zu Grundrechtsverpflichtungen von Unternehmen habe es nichts gesagt. „Adressat des Klimabeschlusses ist ausschließlich der Gesetzgeber.“