Protest im Fechenheimer Wald : Wer zahlt für den Müll der Klimaaktivisten?
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Aktivist in einem Baumhaus im Fechenheimer Wald Bild: Lucas Bäuml
Die Protestaktionen im Fechenheimer Wald in Frankfurt könnten für die Klimaaktivisten teuer werden. Der Bund lässt nun prüfen, ob Schadenersatz geltend gemacht werden kann.
Die Bundesregierung hat sich offenbar dazu entschieden, eine härtere Gangart gegen Klimaaktivisten einzulegen. Sie sollen für die Folgen illegaler Aktionen zur Verantwortung gezogen werden. Am Donnerstag wurde bekannt, dass die bundeseigene Autobahn GmbH Strafanzeige gestellt hat – wegen Hausfriedensbruch und weiteren Straftaten gegen die Baumaßnahmen im Fechenheimer Wald in Hessen.
Informationen der F.A.Z. zufolge soll es dabei um Nötigung, Sachbeschädigung und Diebstahl gehen. Die tagelangen Protestaktionen in der vergangene Woche können darüber hinaus auch teuer für die Klimaaktivisten werden. Die Gesellschaft prüfe derzeit, ob sie Schadenersatzansprüche geltend machen kann, bestätigte ein Sprecher.
Damit würde eine neue Eskalationsstufe in der Auseinandersetzung zwischen Politik und den Klimaaktivisten erreicht. Unternehmen wie der RWE oder auch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH haben ebenfalls angekündigt, wegen Protestaktionen der Klimaaktivisten Schadenersatzansprüche zu prüfen. Bei der Betreibergesellschaft des Berliner Flughafens ist der Bund neben Berlin und Brandenburg einer der Gesellschafter. Die Autobahngesellschaft untersteht jedoch direkt dem Bundesverkehrsministerium. Sie ist seit nunmehr zwei Jahren für die Autobahnen zuständig.
„Unmengen an Sperrmüll“
Konkret geht es um die Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Bau des Riederwaldtunnels an der A66 und der A661 in Frankfurt. Dort musste die Polizei in der vergangenen Woche ein Protestcamp von Umweltaktivisten im Fechenheimer Wald räumen lassen. Die Demonstranten wollten verhindern, dass ein kleiner Teil des Waldes für den Bau gerodet wird. Der Aufwand dafür war enorm, wie interne Dokumente aus dem Bundesverkehrsministerium zeigen, die der F.A.Z. vorliegen.
Sie listen auf knapp zwei Seiten auf, welche Mehrkosten der Autobahn GmbH entstanden sind: Darunter zusätzliche Baumaßnahmen und Sicherheitsdienste im Vorfeld des erwarteten Protestes. Außerdem hat das Unternehmen der Polizei etliche Geräte zur Verfügung gestellt, darunter Teleskoparbeitsbühnen und Autokräne. Während und nach der Räumung mussten „Unmengen an Sperrmüll, Hausmüll und Sondermüll“ entfernt werden. „Dazu gehören auch noch nicht quantifizierte Mengen an Auto- und Lkw-Batterien, Farben sowie Kühlschränke und Solarpanelen“, heißt es in der Auflistung.
Schließlich schlagen auch Mehrkosten zu Buche, die durch die Verzögerung der Rodung um vier Tage entstanden sind, so zum Beispiel der Verdienstausfall der beauftragten Firmen, und Kosten, die dadurch entstanden, dass Container und Bauzäune länger vorgehalten werden mussten. Letzter Punkt in der Liste: Kosten durch Diebstähle von Bauzäunen, Verkehrssicherungsbaken und Verkehrsschildern sowie Sachbeschädigungen an Bauzäunen und Gebäuden der Autobahn-Gesellschaft. Ob die Schadenersatzansprüche tatsächlich geltend gemacht werden, ist noch offen. Die Durchsetzung der Ansprüche unterliege einem „erheblichen Beweisrisiko“, heißt es in dem Dokument.