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Ausbau der Erneuerbaren : Bund rüttelt an Abstandsregeln für Windräder

  • -Aktualisiert am

Im brandenburgischen Nauen sind die Windräder einem Wohngebiet schon sehr nahe gekommen. Bild: dpa

Laut einem Entwurf aus Berlin sollen die Länder keine Mindestabstände mehr zwischen Windrädern und Wohngebieten festlegen dürfen. Das soll den Ausbau beschleunigen. Doch der Plan ist umstritten.

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          Seit Wochen drängt Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) darauf, dass Deutschland beim Ausbau der erneuerbaren Energien schneller werden müsse. Jetzt sorgt ein Vorschlag aus der Ampelkoalition in Berlin für Diskussionen. Es geht um den Mindestabstand von Windrädern zu Wohnhäusern. Etliche Bundesländer haben dazu Regeln aufgestellt. In Nordrhein-Westfalen müssen mindestens 1000 Meter zwischen neuen Windrädern und Wohngebieten liegen. In Bayern gilt die 10H-Regel. Die Höhe des Windrads mal zehn: So viel Abstand muss zu Wohngebäuden sein.

          Julia Löhr
          Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

          Solche Regelungen sollen die Bundesländer nach dem Willen der Bundesregierung künftig nicht mehr aufstellen dürfen. In einem Referentenentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches heißt es: „Die bisherige Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 BauGB zur Einführung landesgesetzlicher Mindestabstände für Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, soll aufgehoben werden.“ Der Entwurf liegt der F.A.Z. vor. Zuerst hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet.

          Die FDP ist dagegen

          Wohlwissend, dass dies auf Proteste stoßen dürfte, heißt es in dem Entwurf weiter, dass bestehende landesgesetzliche Mindestabstände „vorerst fortgelten können.“ Wie lange dieses „vorerst“ währen soll, geht aus dem Entwurf nicht hervor. Um zu verhindern, dass die Bundesländer jetzt noch schnell neue Abstandsregeln beschließen, ist vorgesehen, dass als Stichtag für den Bestandsschutz der Tag des Kabinettsbeschlusses gelten soll und nicht erst der Tag, an dem die Gesetzesänderung in Kraft tritt.

          Das Bundeswirtschaftsministerium verweist auf Anfrage auf das Zwei-Prozent-Ziel im Koalitionsvertrag. Zwei Prozent der Fläche in den Bundesländern sollen demnach zur Erzeugung von Windstrom genutzt werden. „Wir sind dabei, derzeit die Ausgestaltung zu erarbeiten“, sagte eine Sprecherin. „Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, entsprechend gibt es noch keine finale Entscheidung. Daher kommentieren wir Leaks von Zwischenständen nicht.“

          Dass der Entwurf so kommt, wie er jetzt kursiert, ist unwahrscheinlich. Er trägt vor allem die Handschrift der Grünen. Widerstand kommt aus der FDP. „Mit der FDP gibt es selbstverständlich keine Streichung von Abständen zwischen Windrädern und Wohnbebauung“, schrieb der Parlamentarische Geschäftsführer Torsten Herbst auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. „Etwas anderes steht auch nicht im Koalitionsvertrag.“ Andere Abgeordnete äußerten sich ähnlich.

          In Nordrhein-Westfalen, wo am Sonntag ein neuer Landtag gewählt wird, will Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) an der 1000-Meter-Abstandsregel festhalten. SPD-Spitzenkandidat Thomas Kutschaty hat dagegen signalisiert, dass er die Regel kippen will, zur Freude der Grünen. In Brandenburg haben sich SPD, CDU und Grüne kürzlich nach langem Ringen auf eine 1000-Meter-Abstandsregel geeinigt. Die soll kommen, solange eine solche Landesregel noch möglich ist.

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