https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/nrw-torpediert-kohleausstieg-betreiber-wollen-klagen-16663761.html

Widerstand gegen Gesetz : NRW torpediert Kohleausstieg

Das Trianel-Kraftwerk in Lünen Bild: dpa

Die Betreiber von Steinkohlekraftwerken in dem Bundesland halten die zugesagten Entschädigungen für zu gering. Sie fühlen sich unfair behandelt – und wollen klagen.

          2 Min.

          Nordrhein-Westfalen als größtes „Kohleland“ stellt sich gegen das geplante Gesetz für den Ausstieg aus der Steinkohleverstromung. Vor der ersten Bundestagslesung am Freitag forderte die Landesregierung weitgehende Nachbesserungen. In der vorliegenden Form „lehnt Nordrhein-Westfalen die Entschädigungsregelungen für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken ab“, sagte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) im Wirtschaftsausschuss des Landtages. Anpassungen am Gesetzesentwurf seien „zwingend notwendig“. Der Entwurf braucht die Zustimmung des Bundesrats. Dort drohen auch Baden-Württemberg, Niedersachsen und Saarland mit einem Nein. „Das beabsichtigte Vorgehen zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken kann nicht akzeptiert werden“, heißt es in einem Schreiben der vier Landesregierungen an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

          Helmut Bünder
          Wirtschaftskorrespondent in Düsseldorf.
          Christian Geinitz
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin

          Während die Bundesregierung mit den Braunkohlekonzernen milliardenschwere Entschädigungen ausgehandelt hat, ist für die Abschaltung der Steinkohlemeiler ein Auktionsverfahren vorgesehen. Spätestens von 2027 an soll es möglich sein, auch eine entschädigungslose Stilllegung anzuordnen. Je nach Verlauf der Ausschreibungen könnte die Zwangsabschaltung sogar schon 2024 beginnen. Pinkwart sieht darin eine nicht hinnehmbare „deutliche Ungleichbehandlung“. Investitionen in Kohlekraftwerke würden entwertet, das Vertrauen in den Investitions- und Energiestandort Deutschland stark geschädigt. Die Wettbewerbsfähigkeit und die Versorgungssicherheit stünden auf dem Spiel.

          Heftiger Widerstand formiert sich auch unter den Betreibern der Kraftwerke. Sie fühlen sich deutlich schlechter gestellt als die Braunkohlewirtschaft. Letztere werde je Kilowatt stillgelegter Leistung mit 521 Euro im Westen und mit 627 Euro im Osten entschädigt, rechnet Sven Becker vor, der Sprecher der Geschäftsführung des Aachener Energieversorgers Trianel, eines Stadtwerk-Zusammenschlusses. In der Steinkohle indes betrügen die höchstmöglichen Entschädigungen je nach Abschaltzeitpunkt nur 165 oder 49 Euro, selbst wenn die Kraftwerke erst wenige Jahre am Netz seien. Auch werde die Braunkohle bis 2038 entschädigt, die Steinkohle aber nur bis 2026.

          „Kalte Enteignung“

          Für die acht jüngsten Meiler in Westdeutschland erwartet die Branche finanzielle Schäden von bis zu 10 Milliarden Euro. Allein bei der Trianel-Anlage in Lünen-Stummhafen, in die 1,4 Milliarden Euro investiert wurden, betrage der Verlust 800 Millionen Euro, da sie 2030 ohne finanzielle Kompensation vom Netz gehen müsse. „Wenn Lünen abgeschaltet wird, ist es noch nicht einmal bezahlt, geschweige denn abgeschrieben“, sagte Becker der F.A.Z.

          Man habe bei der Investitionsentscheidung auf berechenbare Rahmenbedingungen über Jahrzehnte vertraut: „Falls Lünen so abgeschaltet wird, wie es das Ausstieggesetz vorsieht, kommt das einer kalten Enteignung gleich.“ Dietmar Spohn, der Chef der Stadtwerke Bochum und Aufsichtsratsvorsitzender von Trianel, verweist darauf, dass der Braunkohleausstieg vom Steuerzahler und damit von ganz Deutschland bezahlt werde. Die Verluste aus der entschädigungslosen Abschaltung der Steinkohlekraftwerke müssten aber die Kommunen tragen. Und das in einer Zeit, in der viele unter „Haushaltssicherung“ stünden.

          Nach Spohns Ansicht konterkariert das Ausstiegsgesetz die Energiewende. Denn es vertraue darauf, dass neue Techniken wie die Kraftwärmekopplung mit Gas oder die Wasserstofftechnik kämen. Doch es sei völlig unklar, wer die Investitionen für die geplanten 17 Gigawatt Leistung aus Gaskraft aufbringen werde, zumal dieser Energieträger nur als Übergangslösung gelte. „Wir zumindest werden nicht in Gaskraftwerke investieren“, versicherte er. „Dafür sind die Enttäuschungen über die Energiepolitik und über die fehlende Berechenbarkeit zu groß – und die finanziellen Risiken sind es auch.“

          Falls der Entwurf zum Ausstiegsgesetz, das am 23. oder 24. April vom Bundestag beschlossen werden soll, nicht geändert wird, wollen die kommunalen Energieversorger dagegen klagen. „Dazu sind wir als Geschäftsführung verpflichtet“, stellte Spohn klar. Er erinnert daran, dass das Bundesverfassungsgericht Ende 2016 den Betreibern von Kernkraftwerken eine „angemessene“ Entschädigung zugesprochen habe. Die Essener Steag führt ein Gutachten des Energierechtlers Ulrich Büdenbender ins Feld, wonach der Gesetzesentwurf verfassungswidrig sein könnte.

          Weitere Themen

          Topmeldungen

          Olaf Scholz zu Besuch bei Xi Jinping im November 2022.

          Globale Ordnung : Deutschland braucht Geopolitik

          Nach der Zeitenwende erwacht Berlin in einer neuen Welt. Moskau und Peking entwickeln Großraumambitionen, strategisches Denken tut not. Aber das ist hierzulande unterentwickelt.

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.