Kritik an Bundesregierung : Kommunalversorger wehren sich gegen „Strom-Champions“
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Ein Mann saugt vor einer gemeinsamen Pressekonferenz von RWE und E.ON das Podium (Archivbild). Bild: dpa
Scharfe Kritik regt sich an der Haltung der Bundesregierung zu RWE und Eon, die sich 2019 ihren Markt untereinander aufteilten. Elf Regionalversorger haben Klage eingereicht.
Stadtwerke und regionale Energieversorger werfen der Bundesregierung vor, sich zu Lasten der Verbraucher auf die Seite der Energiekonzerne Eon und RWE geschlagen zu haben. Auslöser ist ein Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union gegen ein im Jahr 2018 vereinbartes milliardenschweres Tauschgeschäft, mit dem die beiden Energieriesen ihren Markt untereinander aufgeteilt haben. Während Konkurrenten gegen die Genehmigung durch die EU-Kommission klagen, ist ihr die Bundesregierung als Streithelferin beigetreten.
„Das heißt, Sie streiten künftig an der Seite der zwei marktbeherrschenden Unternehmen und damit gegen einen fairen Wettbewerb“, heißt es in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), dessen Haus den Streithilfeantrag gestellt hatte. Die Bundesregierung sende damit das klare Signal, dass sie Eon und RWE als „nationale Champions“ sehen wolle und die Anbietervielfalt hintanstelle. Das Schreiben ist unter anderem in der F.A.Z. veröffentlicht worden.
Im Bundeswirtschaftsministerium zeigte man sich verwundert über den Vorstoß. Der Streithilfeantrag beim EU-Gericht bedeute nicht, dass man sich an die Seite von Eon und RWE stelle, sagte eine Sprecherin am Montag. „Grund für den hier gestellten Antrag auf Streithilfe sind grundsätzliche Rechtsfragen der Zuständigkeitsverteilung zwischen der EU-Kommission und dem Bundeskartellamt im Bereich der Fusionskontrolle.“ Damit sei keinerlei inhaltliche Positionierung verbunden.
Umstrittene Transaktion
Die umstrittene Transaktion war im Frühjahr 2018 angekündigt und im vorigen Jahr unter Auflagen genehmigt worden. Eon hat die Energienetze und den Vertrieb der RWE-Tochtergesellschaft Innogy übernommen, während die erneuerbaren Energien, Minderheitsbeteiligungen an Atomkraftwerken und das Gasspeichergeschäft bei RWE landeten. Zudem erhielt RWE eine Beteiligung von zunächst 16,7 Prozent an dem früheren Konkurrenten. Diese war auch vom Bundeskartellamt geprüft und gutgeheißen worden.
Die von Eon-Vorstandschef Johannes Teyssen als „sehr verkraftbar“ eingestuften Fusionsauflagen reichen den Konkurrenten bei weitem nicht aus. Mit mehr als 50 Millionen Kunden in Europa und allen 14 Millionen belieferten Haushalten in Deutschland ist der Konzern zu einem der führenden Stromversorger und dem größten Betreiber von Verteilnetzen von Strom und Gas geworden. Die Auflagen betrafen im Wesentlichen Tschechien und Ungarn, wo Eon größere Teile seiner Landesgesellschaften verkaufen musste. Für Deutschland ordnete die Kommission nur die Veräußerung des Heizstromgeschäfts, das inzwischen Lichtblick in Hamburg gehört, und die Aufgabe von 34 geplanten Stromtankstellen entlang der Autobahnen an.
Alles in allem musste Eon für den Deal mit RWE an anderer Stelle auf rund zwei Milliarden Euro Umsatz verzichten. Durch Einsparungen, unter anderem die Streichung von bis zu 5000 Arbeitsplätzen, und Verbundvorteile soll die Transaktion schon im Jahr 2022 mehr als 700 Millionen Euro zusätzlichen Gewinn abwerfen. Sorgen um den Wettbewerb hält der Düsseldorfer Versorger für unberechtigt. In jeder Postleitzahlen-Region hätten die Verbraucher die Wahl zwischen mehr als hundert Stromanbietern. Die Energienetze würden ohnehin staatlich reguliert, so dass dort keinerlei wettbewerbsrechtliche Bedenken bestünden. „Generell schätzen wir die Kartellfreigabe als grundsolide ein“, sagte ein Sprecher.
Klage von elf Regionalversorgern
Gegen die Fusion haben elf Regionalversorger Klage eingereicht. Der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) unterstützt ihr Vorgehen. Die Wettbewerbssorgen würden in der Kommunalwirtschaft geteilt. Die Auflagen würden den „schweren wettbewerblichen Auswirkungen“ nicht gerecht. Deshalb müssten sich die europäischen Gerichte den Fall noch einmal genau ansehen, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing am Montag. Unabhängig davon drohe jetzt schon ein „wettbewerbliches Ungleichgewicht“ zu Lasten von Stadtwerken und Regionalversorgern.
Sorgen anderer Art beschäftigen trotz der Fusionsfreigabe das Bundeskartellamt. Wegen seines hohen Marktanteils in der konventionellen Stromproduktion werde RWE immer wichtiger, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. In solchen Phasen stehe RWE „an der Schwelle zur Marktbeherrschung“, hatte das Kartellamt Ende vorigen Jahres gewarnt. Mit dem bis zum Jahr 2022 geplanten Atomausstieg werde es für die Versorgungssicherheit sogar noch stärker auf RWE ankommen. Die Wettbewerbshüter haben den Konzern deshalb unter besondere Beobachtung gestellt. Eine RWE-Sprecherin verwies darauf, dass die konventionelle Kraftwerkskapazität durch den Braunkohleausstieg in den kommenden Jahren deutlich zurückgehen werde. Vor diesem Hintergrund werde der Einfluss von RWE auf den Markt perspektivisch abnehmen und nicht wachsen.