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Kartellrecht : Kartellklagen gegen Daimler ausgeweitet

Daimler sieht sich deutlich größeren Schadenersatzansprüchen von Spediteuren ausgesetzt, als bislang bekannt war. Bild: dpa

Ein Inkassodienst fordert Schadenersatz von Daimler. Der Nutzfahrzeughersteller hält die Ansprüche für unberechtigt und kritisiert das Geschäftsmodell der Kläger. Ein neues Gesetz könnte künftig Inkassodienstleistungen im Kartellrecht verbieten.

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          Frankfurt. Der Nutzfahrzeughersteller Daimler sieht sich deutlich größeren Schadenersatzansprüchen von deutschen und Schweizer Spediteuren ausgesetzt, als bislang bekannt war. Der Logistikverband Elvis hat sich die Ansprüche abtreten lassen und will über eine InkassoTochtergesellschaft vor dem Landgericht Stuttgart 89 Millionen Euro sowie 33 Millionen Schweizer Franken jeweils nebst Zinsen erstreiten – betroffen sind mehr als 10 000 Kaufvorgänge in Deutschland und der Schweiz nach 2011 (Az.: 30 O 435/19). Schon seit 2017 verlangt Elvis rund 176 Millionen Euro von Daimler wegen illegaler Preisabsprachen im Zeitraum von 1997 bis 2011 (Az.: 30 O 17/18).

          Daimler hält die Ansprüche für unberechtigt

          Marcus Jung
          Redakteur in der Wirtschaft.

          Man wolle die Klageänderung prüfen, halte Ansprüche aber weiterhin für unberechtigt, hieß es seitens Daimler am Donnerstag. „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass unseren Kunden kein Schaden entstanden ist“, sagte ein Sprecher auf Nachfrage. Eine übliche Verteidigungslinie der Hersteller ist, dass die Spediteure den überhöhten Einkaufspreis wiederum an ihre Kunden weitergegeben haben („pass-on“). Außerdem wird das Geschäftsmodell der Kläger angegriffen, die als Inkassodienstleister registriert sind und abgetretene Einzelforderungen zu riesigen Schadenersatzklagen bündeln. Die Frage der wirksamen Abtretungen und damit der Klagebefugnis werde in beiden Verfahren geprüft, teilte eine Justizsprecherin in Stuttgart mit.

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