Karlsruher Bekenntnis zur Energiesicherung
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Windkraftanlagen sind bei Anwohnern unbeliebt. Das soll sich ändern. Bild: dpa
Im Schatten des Ukrainekrieges betont das Verfassungsgericht das Gemeinwohlziel der Stromversorgung.
Mit seinem Klimabeschluss vom vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Klimaschutz verfassungsrechtlich gerahmt. Knapp ein Jahr später hat es nicht nur das Bild des Klimawandels vor Augen, sondern auch das eines russischen Angriffskriegs mit schwerwiegenden Folgen, unter anderem für die Energiewirtschaft. Es nimmt daher nicht wunder, dass die Richter in Karlsruhe die erstbeste Gelegenheit, nämlich eine Verfassungsbeschwerde eines Windparkentwicklers gegen das Gesetz Mecklenburg-Vorpommerns zur Bürger- und Gemeindebeteiligung an Windparks, nutzten, um die nationalen Klimaschutzziele mit der Energieversorgungssicherheit eng zu verknüpfen.
Das Gesetz verpflichtet Investoren, beim Bau neuer Windparks an Land eine Projektgesellschaft zu gründen und mindestens 20 Prozent der Gesellschaftsanteile den betroffenen Anwohnern und Gemeinden anzubieten. Alternativ können den Anwohnern ein Sparprodukt und den Gemeinden eine Abgabe angeboten werden. Primäres Ziel des Gesetzes ist es, die Akzeptanz der Anwohner für den Ausbau der Windkraftanlagen zu erhöhen, indem sie an deren Wertschöpfung beteiligt werden.
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