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Justizministerin Lambrecht : „Wir müssen Maßnahmen zu Corona gut begründen“

Christine Lambrecht (SPD), Bundesjustizministerin, im Juni in Berlin Bild: dpa

Zum Schutz in der Corona-Pandemie musste die Politik auch Grundrechte einschränken, sagt Justizministerin Christine Lambrecht. Die SPD-Politikerin verteidigt Upload-Filter im Internet und härtere Sanktionen für Unternehmen.

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          Frau Ministerin Lambrecht, Bund und Länder haben strenge Auflagen im Kampf gegen Corona beschlossen, die von Bundesland zu Bundesland anders umgesetzt werden. Viele wünschen sich eine größere Einheitlichkeit. Sie auch?

          Corinna Budras
          Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

          Ich kann den Wunsch nach einheitlichen Regelungen gut verstehen. Der Föderalismus bietet uns aber die Chance, auf die sehr unterschiedlichen Pandemie-Situationen in den einzelnen Bundesländern abgestuft und angemessen zu reagieren. Ganz wichtig ist, dass bei allen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Damit sind wir bis jetzt relativ gut durch die Corona-Krise gekommen. Alle ergriffenen Maßnahmen dienen einzig und allein dem Ziel, das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu wahren. Dieses Grundrecht gibt uns auch Schutzpflichten auf, und davon lassen wir uns leiten. Um dieses Ziel zu erreichen, mussten andere Grundrechte zwar eingeschränkt werden. Aber viele Maßnahmen wurden von den Gerichten bestätigt.

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