Prozesse im Internet
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Das Landgericht Düsseldorf will Zivilprozesse über Videokonferenzen mit den Beteiligten durchführen. Bild: dpa
Die Pandemie zwingt die Justiz zu Videokonferenzen und Online-Hauptverhandlungen. Doch viele Gerichte sind darauf kaum vorbereitet, kritisiert der Deutsche Richterbund.
In der Krise muss nach vorne gedacht werden. Viele Juristen machen sich daher Gedanken, wie die Rechtsabteilungen in den Unternehmen, aber auch die Justiz selbst, den normalen Geschäftsbetrieb nach der wochenlangen Heimarbeit wieder aufnehmen werden können. Derzeit sei alle Kraft der Beschäftigten in der Justiz darauf gerichtet, den Rechtsstaat im Notbetrieb handlungsfähig zu erhalten, sagt Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer im Deutschen Richterbund (DRB) der F.A.Z. „Das gelingt bisher gut, insbesondere in dringenden Strafsachen und in Eilverfahren bleibt ein schneller, effektiver Rechtsschutz gewährleistet. Von einem Stillstand der Rechtspflege kann keine Rede sein.“

Redakteur in der Wirtschaft.
An den Landesarbeitsgerichten haben einige Richter das Heft in die Hand genommen. Zusammen mit Ingrid Schmidt, der Präsidentin des Bundesarbeitsgericht (BAG), haben sie sich vorvergangene Woche auf ein Eckpunktepapier verständigt, das Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) als Impuls dienen soll. Aufgrund der sich abzeichnenden Rezession der Wirtschaft rechnet die Richterschaft mit einem starken Anstieg von Kündigungsschutzklagen von Mitarbeitern in der Eingangsinstanz. Auch Rebehn vom Richterbund bestätigt, dass nach dem Auslaufen der Kontaktbeschränkungen eine Welle von Verfahren auf die vielerorts ohnehin unterbesetzte Justiz zukommen werde, weil in der Corona-Krise die meisten Verfahren pausieren.
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