Spahns neues Gesundheitsgesetz : Schnellere Termine + mehr Geld = gute Versorgung?
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Mit einem neuen Gesetz sollen die Wartezeiten von Patienten reduziert werden. Bild: dpa
Der Bundestag hat ein neues Gesetz beschlossen, das für kürzere Wartezeiten für Versicherte sorgen soll. So soll es funktionieren.
Jens Spahn nennt es eine „glückliche Fügung“. Genau am ersten Jahrestag der Regierungsbildung durfte er an diesem Donnerstagmorgen sein bisher größtes Gesetzesvorhaben im Parlament zur Abstimmung stellen, das „Terminservice- und Versorgungsgesetz“. Der Bundestag stimmte dem Gesetz mit den Stimmen der großen Koalition und gegen die der Opposition zu.
Das „TSVG“ war sein umstrittenster Entwurf, auch wenn der Widerspruch vor allem aus dem Kreis der Regulierten kam: von Ärzten und Krankenkassen. Der Koalitionspartner SPD hielt sich mit lauter Kritik zurück. Dauerstreit, wie in vielen anderen Themen, gibt es in der Gesundheitspolitik weiterhin nicht. Spahn setzt den Koalitionsvertrag um, hier und da packt er noch ein bisschen zusätzlich drauf. So auch beim neuen Gesetz, das vor allem die Versorgung der Patienten verbessern soll. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles würdigte das so: „Das alles sind wichtige Schritte in Richtung einer Bürgerversicherung.“
Kürzere Wartezeiten auf Arzttermin
Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Die vermitteln bisher bei Vorliegen einer Überweisung freie Facharzttermine binnen einer Woche, damit der Patient nicht länger als 4 Wochen auf einen Termin warten muss. Die Politik will so vermeiden, dass Privatversicherte wesentlich schneller einen Facharzttermin erhalten als Kassenpatienten. Unter der Nummer 116117 oder online sollen die Terminservicestellen spätestens ab Januar 2020 zur zentralen Anlaufstelle für Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche erreichbar sein. In Akutfällen sollen sie Patienten auch während der regulären Sprechstundenzeiten an Kliniken oder Notfallambulanzen vermitteln. Die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung soll nicht länger als zwei Wochen dauern.
Kassenärzte müssen ihre Mindestöffnungszeiten um 5 auf 25 Stunden in der Woche ausdehnen, Hausbesuche werden darauf angerechnet. Augen-, Frauen- und HNO-Ärzte müssen mindestens 5 Stunden wöchentlich als „offene“ Sprechstunde anbieten, während der Patienten ohne vorherige Terminvereinbarung kommen können. Die Öffnungszeiten der Ärzte sind im Internet einsehbar. Um die Versorgung in unterversorgten Gebieten zu verbessern, sollen die Vereinigungen der Kassenärzte selbst Praxen betreiben oder mobile und telemedizinische Alternativen anbieten. Kassen müssen an Versicherte, die sich in Hausarztverträge einschreiben und somit an den Arzt binden, einen Bonus ausschütten.
Was haben die Ärzte davon?
Die Ärzteschaft hat sich lange gegen diese weitere Regulierung des „freien Arztberufs“ gesträubt. Der Verdruss wird ihr mit zusätzlichem Geld entgolten. So kann der Hausarzt, der seinem Patienten einen Facharzttermin besorgt, dafür 10 Euro extra abrechnen. Für Akutpatienten, die über die Vermittlungsstelle kommen, gibt es Honorarzuschläge von bis zu 50 Prozent – wenn der Kranke innerhalb einer Woche behandelt wird, nach 4 Wochen sind es dann noch 20 Prozent.