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Werner Mussler (wmu.)

Intel gegen EU-Kommission : Luxemburger Paukenschlag

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bei einer Pressekonferenz in Brüssel (Archivfoto) Bild: EPA

Der Chiphersteller hat vor Gericht gegen die EU-Kommission gewonnen und bekommt ein Milliardenbußgeld zurück. Entscheidend ist aber etwas anderes. Denn der Vorwurf der Richter reicht an den Kern der Arbeit der Kartellbehörde.

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          Die Wettbewerbskommissarin der EU hat sich am Mittwoch große Mühe gegeben, möglichst viel zeitliche Distanz zum Intel-Kartellfall herzustellen, den die Brüsseler Behörde nun vor dem Luxemburger EU-Gericht krachend verloren hat. Mehr als zehn Jahre sei das jetzt alles her, sagte Margrethe Vestager. Das klingt sehr nach: Ich hatte damit nichts zu tun. Und es stimmt: Als die Wettbewerbshüter 2009 erstmals in einem Fall von Machtmissbrauch eine Kartellbuße von mehr als einer Milliarde Euro verhängten, hieß die zuständige Kommissarin Neelie Kroes. Und es ging um x86-Prozes­soren, die sich heute fast schon der Industriegeschichte zuordnen lassen.

          Es wäre aber grundfalsch, die Bedeutung des Urteils deshalb gering zu schätzen. Das liegt weniger daran, dass Intel das Bußgeld nun zurückbekommt. Das Unternehmen ist offensichtlich an der Sanktion nicht zugrunde gegangen. Im Intel-Fall war es – im Unterschied zu anderen in Luxemburg anhängigen Kartellfällen wie dem Google-Shopping-Fall – auch nicht entscheidend, dass so viele Jahre ins Land gingen.

          Die Vorwürfe haben generelle Bedeutung

          Entscheidend sind vielmehr die inhaltlichen Vorwürfe des Gerichts, die generelle Bedeutung haben. Sie laufen darauf hinaus, dass die ökonomischen Folgen der von Intel gewährten Treuerabatte „unvollständig“ geprüft wurden, mithin zu oberflächlich. Die Kommission habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Rabatte wettbewerbswidrige Wirkungen hatten, heißt es in dem Urteil. Ein derart harscher Vorwurf rührt an den Kern der Arbeit jeder Kartellbehörde. Wenn die Kommission den Nachweis wettbewerbswidrigen Verhaltens nicht führen kann, dann sollte sie sich besser zurückhalten.

          Kroes und ihr Vorgänger Mario Monti haben in ihrer Amtszeit – übrigens ebenfalls aufgrund von Luxemburger Urteilen – die ökonomische Expertise in der Behörde deutlich ausgebaut und neue ökonomische Tests für die Wettbewerbsanalyse eingeführt. Das Urteil lässt offen, ob diese Tests im Intel-Fall „nur“ nicht gründlich genug durchgeführt wurden oder ob sie generell an ihre Grenzen stoßen. So oder so: Vestager wird sich darum kümmern müssen, egal wie weit der Fall zurückliegt.

          Werner Mussler
          Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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