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Insolvenzanfechtung : Wie ein Blitz aus heiterem Himmel

  • -Aktualisiert am

Was vom Laden übrig blieb: eine geschlossene Schlecker-Filiale nach der Insolvenz im 2012 Bild: ZB

Wer merkt, dass ein Geschäftspartner Zahlungsprobleme hat, sollte den Kontakt möglichst schnell einstellen. Im Fall einer Insolvenz könnte es sonst teuer werden. Was sich kurios anhört, entwickelt sich zu einem echten Problem für die Wirtschaft.

          6 Min.

          Im Dezember 2012 erhielt Wolfgang Hirschmüller ein Schreiben einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei, das er zunächst für einen Scherz hielt. Die Worte „Klage“ und „Insolvenzanfechtung“ standen auf der ersten Seite und die Summe, um die es ging: mehr als 100.000 Euro plus Zinsen. „Ich dachte damals, hier sind Dummenfänger unterwegs“, sagt Hirschmüller. Er sitzt in einem kleinen Büro in Döbeln, nicht weit von der Autobahn 14 Dresden–Leipzig. Ende 2014 musste er selbst Insolvenz anmelden – die bittere Konsequenz aus dem Schreiben, die er bis heute noch nicht so recht fassen kann.

          Stefan Locke
          Korrespondent für Sachsen und Thüringen mit Sitz in Dresden.

          Wolfgang Hirschmüller ist Bauingenieur, nach dem Mauerfall gründete er ein Planungsbüro, er projektierte Wohnhäuser und Gewerbebauten, für die es Anfang der neunziger Jahre im Osten viel Bedarf gab. Als der Bauboom nachließ, begann er, Sendemasten für den aufkommenden Mobilfunk zu planen. „Wir haben immer alle Schwierigkeiten gemeistert und sind stetig gewachsen“, sagt der 63 Jahre alte Ingenieur. Mit 26 Mitarbeitern erzielte er gut 900.000 Euro Umsatz im Jahr, rund 10 Prozent davon in Geschäften mit einer Kommunikationstechnikfirma, mit der sich eine stabile Beziehung entwickelte – bis diese 2007 von Finanzinvestoren übernommen und umstrukturiert wurde. Damals begann sie auf einmal, unpünktlich zu zahlen.

          Die Firma änderte Sitz und Namen und wechselte mehrfach ihre Ansprechpartner, die aber stets versicherten, das Geld werde überwiesen. „Stimmte auch“, sagt Hirschmüller. Seine Rechnungen wurden bezahlt, allerdings immer erst, nachdem er gemahnt hatte. Ausgerechnet diese Mahnungen sollten ihm Jahre später zum Verhängnis werden. Anfang 2009 ging die Kommunikationstechnikfirma in die Insolvenz, Hirschmüller musste 10.000 Euro abschreiben und hörte dann nichts mehr von dem Fall – bis zu jenem Brief im Dezember 2012. „Das kam wie ein Blitz aus heiterem Himmel“, sagt er.

          Auch Kollegen, mit denen er darüber sprach, konnten es nicht glauben, die Industrie- und Handelskammer (IHK) aber riet ihm, die Sache ernst zu nehmen. Dort kannte man Fälle wie diesen: Nach Paragraph 133 Insolvenzordnung sind Zahlungen an Gläubiger bis zu zehn Jahre rückwirkend anfechtbar, sofern dadurch andere Gläubiger eines insolventen Schuldners vorsätzlich benachteiligt wurden. Genau damit begründete der Insolvenzverwalter die Klage gegen Hirschmüller: Er soll sich von eben jener Kommunikationstechnikfirma sein Geld gesichert haben, obwohl er wusste, dass dieser die Zahlungsunfähigkeit drohte. Beweise: schleppende Zahlungen und Mahnungen.

          Warnsignal bei ersten Anzeichen von Liquiditätsproblemen

          Was wie ein bizarrer Einzelfall klingt, hat sich zu einem immensen Problem für die deutsche Wirtschaft entwickelt. In einer Umfrage des Bundesverbands Credit Management gaben mehr als 80 Prozent der Teilnehmer an, 2014 von Insolvenzanfechtung betroffen gewesen zu sein, 20 Prozent mehr als im Jahr davor. In einem Drittel der Fälle lagen die angefochtenen Summen bei mehr als 100.000 Euro. Die Anfechtung wegen vermeintlicher Gläubigerbenachteiligung sei von der Ausnahme zum Regelfall mutiert, resümiert der Verband. Die Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr seien gravierend. Die Sorge um etwaige spätere Insolvenzanfechtung habe das Vertrauen zwischen Geschäftspartnern spürbar erschüttert. Mehr als 90 Prozent der Befragten gaben an, deshalb die Vergabe von Lieferantenkrediten eingeschränkt zu haben.

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