
Impfauskunft in Betrieben : Verlierer ist der Infektionsschutz
- -Aktualisiert am
Hier ist der Fall klar: Ein Opel-Mitarbeiter wartet am ersten Tag der Betriebsimpfungen gegen das Coronavirus im Impfzentrum auf dem Werksgelände des Autoherstellers. Bild: dpa
Bei der Frage, ob ein Chef den Impfstatus seiner Beschäftigten erfragen darf, tragen SPD und Gewerkschaften den Sieg davon. Im Sinne der Beschäftigen ist das nicht.
Besser wenig als nichts, ist das Beste, was man zu dem Kompromiss sagen kann, den Union und SPD beim Auskunftsrecht über den Impfstatus von Beschäftigen eingegangen sind. Vom Tisch ist der Wunsch der Union, dass während einer Pandemie möglichst viele Unternehmen Zugriff darauf erhalten müssten.
Die SPD argumentierte indes, Gesundheitsdaten hätten in der Personalakte nichts verloren. Jetzt hat man sich geeinigt, dass die Offenlegungspflichten nur für Bildungs- und Betreuungsberufe gelten.
Die Haltung der SPD ist nachvollziehbar, das höhere Gut des Gesundheitsschutzes gebietet aber Ausnahmen in Notzeiten wie diesen. Es wird akzeptiert, dass Gäste für eine Stunde Barbesuch ihren Status nachweisen müssen, dann sollte das auch für acht Stunden Arbeitszeit möglich sein.
Es ist absurd, dass der betriebliche Gesundheitsschutz den Impf- oder Genesenenstatus berücksichtigen soll, um Kollegen, Kunden, Geschäftspartner zu schützen – diese Daten aber nicht abfragen darf.
Hier tun sich alte Fronten auf: Union und Arbeitgeber auf der einen, Gewerkschaft und SPD auf der anderen Seite. Gewonnen in diesem Konflikt hat die linke Seite, die auch im Wahlkampf vorn liegt. Der Infektionsschutz aber hat verloren.