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Aufstocker : Immer mehr Hartz IV für Menschen in Arbeit

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Gebäudereinigerin in Mecklenburg-Vorpommern Bild: dpa

Hunderttausende Menschen in Deutschland sind auf Grundsicherung angewiesen, obwohl sie arbeiten. Für sie zahlte der Staat zuletzt mehr als zehn Milliarden Euro. Die Linke kritisiert dies als Subvention für Arbeitgeber, die Niedriglöhne zahlten.

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          Immer mehr Hartz IV ist zuletzt an Menschen mit einer Beschäftigung gezahlt worden. So überstieg die Summe, die sogenannte Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem abhängigen Erwerbstätigen erhielten, im vergangenen Jahr knapp die Zehn-Milliarden-Euro-Marke. Im Jahr zuvor waren es 9,85 Milliarden Euro gewesen. Insgesamt sind hunderttausende Aufstocker in Deutschland trotz Arbeit auf Grundsicherung angewiesen. Das geht aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervor, auf die die Linke im Bundestag aufmerksam machte.

          In den Jahren von 2007 bis 2017 wurden insgesamt mehr als 107 Milliarden Euro an solche Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften gezahlt. Der Wert schwankte zwischen 9 und 10,36 Milliarden Euro und lag seit 2011 unter der Zehn-Milliarden-Euro-Marke.

          Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst die engsten Familienmitglieder in einem Haushalt, für die das Arbeitslosengeld II gemeinsam berechnet wird. Im vergangenen Jahr gab es im Schnitt exakt 982.089 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem abhängigen Erwerbstätigen, davon 362.303 mit mindestens einem ausschließlich geringfügig Beschäftigten. Im Schnitt erhielt so ein Haushalt im vergangenen Jahr pro Monat 849 Euro.

          „Die Gesellschaft subventioniert seit vielen Jahren Arbeitgeber, die Niedriglöhne zahlen oder ihren Beschäftigten nur Arbeitsverhältnisse in Teilzeit oder Minijobs anbieten, obwohl viele gerne länger arbeiten würden“, sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sabine Zimmermann. Sie schlägt vor, den Mindestlohn zu erhöhen, systematische Niedriglohnbeschäftigung in Form von Leiharbeit zu unterbinden und Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen.

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