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Streit um Lohn : IG Bau bringt Mindestlohn von 12,63 Euro ins Spiel

Gebäudereiniger bei der Arbeit Bild: dpa

Bisher haben Gewerkschaften ablehnend auf das SPD-Ziel reagiert, den Mindestlohn anzuheben. Die IG Bau zieht mit einer Forderung nun nach. Eine Stiftung hat schon Gründe dafür gefunden. Die aber sind mit Vorsicht zu sehen.

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          Das Ziel der SPD, den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland auf 12 Euro anzuheben, ist unter vielen Gewerkschaftsvertretern auf Skepsis gestoßen. Schließlich könnten dadurch gerade in Branchen mit niedrigem Lohnniveau tarifvertraglich geregelte Löhne ausgehebelt werden. Einer scheint diese Sorge allerdings nicht zu teilen: Robert Feiger, der Vorsitzende der IG Bauen, Agrar, Umwelt (IG Bau), spricht sich dafür aus, den gesetzlichen Mindestlohn sogar noch stärker zu erhöhen.

          Britta Beeger
          Redakteurin in der Wirtschaft und zuständig für „Die Lounge“.

          Das derzeitige Niveau von 9,19 Euro in der Stunde sei „zu niedrig, keine Frage“, sagte er am Mittwochabend vor Journalisten in Frankfurt. „Um im Alter über die Grundsicherung zu kommen, muss man über 45 Jahre 12,63 Euro die Stunde verdienen.“ Derzeit beträgt die Grundsicherung rund 800 Euro.

          Drohende Einschränkungen für die Arbeit der Kommission

          Brisant ist diese Aussage auch deshalb, weil Feiger Mitglied der Mindestlohnkommission ist, die aus Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sowie Wissenschaftlern besteht. Sie entscheidet alle zwei Jahre über eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und orientiert sich dabei, wie es das Gesetz vorsieht, am Durchschnitt der vorherigen Tarifabschlüsse. Feiger, der mit seiner Gewerkschaft die Interessen unter anderem von Bauarbeitern und Gebäudereinigern vertritt, beklagte, das jetzige Gesetz enge die Kommission ein. „Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern. Anders geht es nicht“, sagte er.

          Dabei will Feiger offenbar nicht grundsätzlich von der Orientierung am Tariflohn abweichen. „Ich halte das heutige System im Grundsatz für okay“, sagte Feiger. Vielmehr scheint es ihm um eine einmalige Erhöhung zu gehen. „Im Jahr 2015 war es eine politische Entscheidung, den Mindestlohn bei 8,50 Euro festzusetzen. Jetzt ist es an der Zeit, eine neue politische Entscheidung zu treffen.“

          Studie mit Schwächen

          Damit liegt der IG-Bau-Vorsitzende auf der offiziellen Linie des Deutschen Gewerkschaftsbundes, unter dessen Dach seine Gewerkschaft angesiedelt ist, sowie der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Deren Vorsitzender Frank Bsirske hatte kürzlich allerdings festgehalten, das 12-Euro-Ziel der SPD werfe systematische Fragen auf.

          Weiteren Auftrieb könnte die Debatte über den gesetzlichen Mindestlohn durch Zahlen bekommen, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung am Donnerstag vorgelegt hat. Der Mindestlohn in Deutschland liege trotz der Erhöhung zum Jahresanfang „weiterhin spürbar niedriger“ als die Lohnuntergrenzen in anderen westeuropäischen Ländern, schreiben die Autoren. In Frankreich betrage der Mindestlohn erstmals über 10 Euro, in Luxemburg sogar 11,97 Euro. Im Vergleich mit allen 22 EU-Staaten, die einen Mindestlohn haben, schafft es Deutschland immerhin auf Platz sechs. Nicht berücksichtigt wird in der Analyse, dass hierzulande für ein gutes Dutzend Branchen eigene Mindestlöhne gelten, die bis zu 17 Euro in der Stunde betragen.

          Innerhalb der EU sei seit einigen Jahren ein Trend zu deutlich höheren Mindestlohnsteigerungen zu beobachten, schreiben die Wissenschaftler. Ausdrücklich begrüßen sie, dass die Bundesregierung sich im Zuge der deutschen Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr um einheitliche Mindestlohnregelungen bemühen will, die auf eine Abkehr der Orientierung an Tarifabschlüssen hinauslaufen würden.

          Finanzminister Olaf Scholz hatte vor einiger Zeit dargelegt, dass nationale Mindestlöhne seiner Vorstellung nach 60Prozent des Medianeinkommens eines Landes betragen sollten, also des mittleren Lohns aller Arbeitnehmer.

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