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Verbesserung in Sicht : Mindestlohn, Befristungen, Betriebsrente – Arbeitnehmer dürfen hoffen

  • Aktualisiert am

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, beim Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) im Mai 2018. Bild: dpa

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plant offenbar, Arbeitnehmer an allen Ecken zu entlasten. Den Staat kritisiert er an einer Stelle scharf.

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          Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) rechnet mit einer kräftigen Erhöhung des Mindestlohns. Die Mindestlohnkommission werde noch im Juni eine Erhöhung vorschlagen, sagte Heil der „Bild am Sonntag“ laut Vorabbericht. „Angesichts der guten wirtschaftlichen Lage gehe ich von einer kräftigen Erhöhung aus. Die werde ich dann auch per Gesetz umsetzen.“

          Gleichzeitig kündigte Heil schärfere Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns an. Es gebe Hinweise darauf, dass Arbeitgeber diesen immer noch unterliefen. Deshalb würden die Kontrollen ausgeweitet.

          Sachgrundlose Befristungen einschränken

          Dank der guten wirtschaftlichen Lage kann Deutschland laut Heil schon bald Vollbeschäftigung erreichen: „In einzelnen Regionen haben wir sie schon. In Eichstätt liegt die Arbeitslosenquote bei 1,4 Prozent. Das ist Vollbeschäftigung. In Gelsenkirchen sind aber immer noch 13 Prozent arbeitslos. Da müssen wir vor allem Langzeitarbeitslose in Jobs bringen. Dann haben wir die Chance, in den 2020er-Jahren in ganz Deutschland Vollbeschäftigung zu erreichen.“

          Heil will in den nächsten zwölf Monaten zudem einen
          Gesetzentwurf zur Einschränkung sogenannter sachgrundloser Befristungen vorlegen. „Immer noch werden viel zu viele Menschen willkürlich befristet.
          Für die Hälfte aller Befristungen gibt es keinen Sachgrund. Das muss aufhören“, sagte der SPD-Politiker der „Bild am Sonntag“. Er werde das „innerhalb eines Jahres anpacken“.

          Auch beim Staat gebe es „zu viele willkürliche Befristungen“, sagte Heil. „Das werden wir ändern.“ Im öffentlichen Dienst werde dasselbe Gesetz gelten
          wie in der Privatwirtschaft. Der Staat könne nicht Dinge verlangen, die er selbst nicht vorlebe. „Mehr noch. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Staat als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen muss“, sagte Heil. In seinem eigenen Ministerium gebe es „noch drei sachgrundlose Befristungen, im
          nächsten Jahr werden es null sein“.

          Empfänger von Betriebsrenten entlasten

          Derzeit beschäftigt die Bundesregierung nach eigenen Angaben etwa 7900 Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen, ohne dabei einen konkreten Sachgrund für die Befristung anzugeben.

          Laut Koalitionsvertrag von Union und SPD sollen künftig in Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch höchstens 2,5 Prozent der Mitarbeiter ohne Sachgrund befristet beschäftigt werden können. Aktuell ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne ausgewiesenen sachlichen Grund für eine Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums kann ein befristeter Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängert werden. Tarifverträge können Abweichungen vorsehen.

          Auch bei der Betriebsrente sieht Heil Anpassungsbedarf. Empfänger sollen von zusätzlichen Abgaben entlastet werden. „Der Abschluss von Betriebsrenten wird leider immer noch dadurch gebremst, dass man später als Rentner auf die Auszahlungen den doppelten Krankenkassenbeitrag, also den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, zahlen muss“, so Heil. „Diese Regelung muss auf den Prüfstand.“

          Zugleich bekräftigte Heil, dass er bei der geplanten Mütterrente ein Alternativmodell erwägt, das allen älteren Müttern zugutekommt und nicht nur solchen mit mindestens drei Kindern. „Ich prüfe derzeit noch, ob es nicht besser ist, einen halben Rentenpunkt für alle vor 1992 geborenen Kinder zu geben“, sagte er. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, dass lediglich Mütter mit mindestens drei vor 1992 geborenen Kindern einen ganzen Rentenpunkt pro Kind anerkannt bekommen sollen.

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