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Bundesverfassungsgericht : Hoteliers klagen gegen Bettensteuer

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Manche Kommunen haben die Bettensteuer erst eingeführt und dann wieder abgeschafft: Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob sie rechtmäßig ist. Bild: dpa

Wer privat in einem Hotel übernachtet, muss in manchen Städten einige Euro je Nacht Bettensteuer zusätzlich bezahlen. Zwei Hoteliers haben jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt.

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          Hoteliers aus Hamburg und Bremen haben gegen die umstrittene Bettensteuer Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigte am Montag den Eingang der Klagen. Zuvor hatte der "Weser-Kurier" darüber berichtet. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband unterstützt nach eigenen Angaben die Unternehmer. Das Bundesverfassungsgericht solle abschließend darüber entscheiden, ob Bettensteuern in Deutschland verfassungsgemäß sind oder nicht.

          Beide Hoteliers waren im Sommer vor dem Bundesfinanzhof mit ihren Klagen gescheitert. Das Gericht hatte am 15. Juli die Bettensteuer-Gesetze der beiden Stadtstaaten für rechtmäßig erklärt.

          Bettensteuer erheben mehrere Kommunen in Deutschland: Touristen müssen pro Übernachtung einen bestimmten Betrag zahlen. Die Höhe ist in jeder Kommune unterschiedlich. So müssen Gäste in Bremen je nach Hotelkategorie ein bis drei Euro die Nacht berappen. In Hamburg werden je nach Nettozimmerpreis zwischen 50 Cent und mehreren Euro fällig. In Köln und Lübeck müssen Touristen fünf Prozent auf den Übernachtungspreis drauflegen. Auch die Bezeichnung variiert: Mal heißt sie City-Tax, mal Kulturförderabgabe oder Tourismustaxe. Geschäftsreisende sind seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2012 davon ausgenommen.

          Bundesfinanzhof: Bettensteuer ist zumutbar

          Der Bundesfinanzhof wies die Klagen der Hoteliers ab, weil nicht zu beanstanden sei, dass die Hotels und nicht die Übernachtungsgäste die Steuer abführen müssen. Die Hotels könnten sie auf ihre Gäste abwälzen.

          Die Unterscheidung zwischen beruflichen und privaten Gästen erfordere zwar einen gewissen Aufwand und greife auch in die Datenschutzrechte der Gäste ein, er sei aber noch zumutbar, hieß es in der Begründung des Bundesfinanzhofs. Schließlich müssten die Gäste ohnehin einen Meldezettel ausfüllen. Durch entsprechende Auskunfts- und Nachweispflichten sei auch in beiden Hansestädten gewährleistet, dass nur bei beruflich veranlassten Übernachtungen die Steuer nicht erhoben wird.

          19 Kommunen erheben Bettensteuer

          Die Hoteliers argumentieren dagegen in ihrer Klageschrift, die Länder hätten gar keine Befugnis zur Erhebung einer solchen Sonderabgabe. 19 Kommunen erheben derzeit noch eine Bettensteuer. Köln hat diese 2010 als erste Stadt bundesweit eingeführt. Zahlreiche Kommunen zogen nach, einige haben diese inzwischen aber wieder abgeschafft. In Niedersachsen müssen Touristen beispielsweise nur noch in Lüneburg Bettensteuer zahlen. Osnabrück, Oldenburg, Göttingen und andere Gemeinden kassierten die Abgabe später wieder - teilweise, weil Gerichte diese gekippt hatten.

          Bremen nahm im vergangenen Jahr 2,4 Millionen Euro ein, Hamburg 11 Millionen. Berlin soll sie in diesem Jahr sogar 35 Millionen Euro einbringen. Die Touristen schreckt die Abgabe jedoch nicht - anders als Kritiker befürchtet hatten. Nach Angaben des Bremer Finanzressorts sind die Übernachtungszahlen trotz der Steuer gestiegen.

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