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Milliardenschweres Hilfspaket : So will Scholz Städten und Gemeinden helfen

  • Aktualisiert am

Pirmasens in Rheinland-Pfalz galt lange Zeit als die Stadt mit der höchste Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland. Bild: dpa

Der Finanzminister holt ein Konzept wieder aus der Schublade, mit dem er bei der Union schon einmal abgeblitzt war. Im Corona-Handstreich will er mit ihm auch ein altbekanntes Problem lösen – ohne dass es inzwischen eine Einigung gäbe.

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          In der Corona-Krise will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen milliardenschweren Schutzschirm für Kommunen aufspannen und das drängende Problem, dass gerade Städte im Ruhrgebiet und in Rheinland-Pfalz unter riesigen Schuldenbergen ächzen, gleich mitlösen. Ein Konzeptpapier aus seinem Ministerium sieht dazu ein Hilfspaket von bis zu 57 Milliarden Euro vor, das Bund und Länder jeweils zur Hälfte stemmen sollen. „Ich habe angekündigt, dass ich dazu Vorschläge machen will. Ich glaube, das ist jetzt auch der richtige Zeitpunkt, sie zu diskutieren“, sagte Scholz dazu am Samstag. Es dürfe keine Zeit verloren werden.

          Scholz stößt jedoch auf Widerspruch bei seinem Koalitionspartner. Eckhardt Rehberg, der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, sprach von einem „rein parteipolitischen Vorstoß“, der nicht abgesprochen sei. „Unter dem Deckmantel der Corona-Krise will Scholz sein altes Konzept zur Übernahme der kommunalen Altschulden durchsetzen, das vorher keine Chance auf Umsetzung hatte.“ Scholz könne nicht alleine über den Bundeshaushalt verfügen und zweistellige Milliardenbeträge frei im Land verteilen. Tatsächlich hatte Scholz den Vorschlag im Februar schon einmal gemacht und war damit von CDU und CSU abgewiesen worden.

          Die 57 Milliarden Euro sollen dazu dienen, erwartete Gewerbesteuerausfälle der Kommunen im laufenden Jahr von knapp 12 Milliarden Euro auszugleichen, geht aus dem Papier hervor, das mehreren Medien vorlag. Für die Übernahme kommunaler Liquiditätskredite sind demnach 45 Milliarden Euro vorgesehen. Etwa 2000 Kommunen im gesamten Bundesgebiet seien mit sogenannten Kassenkrediten so hoch belastet, dass allein schon die Bedienung der Zinsen eine unlösbare Situation sei.

          Ein altes Problem

          Dass es dieses Problem gibt, ist unbestritten und schon seit mehreren Jahren bekannt – zumindest ein Teil der Kommunen in Deutschland ist ohne fremde Hilfe nicht in der Lage, seine Altschulden abzutragen. Doch ebenso bekannt sind auch die Frontlinien in der Diskussion: Die Kommunen rufen nach Hilfe des Bundes, der verweist hingegen darauf, dass verfassungsrechtlich die Länder für ihre Kommunen zuständig seien.

          „Wir müssen das Altschuldenproblem lösen, indem der Bund und die Länder, in denen unsere Städte und Gemeinden liegen, diese Gemeinden entlasten“, sagte Scholz nun. „Und wir müssen dafür sorgen, dass die Einnahmeausfälle, die in diesem Jahr entstehen, nicht dazu führen, dass Investitionen zurückgefahren werden, dass Aufgaben nicht bewältigt werden können, die jetzt ja noch dringender sind, als ohnehin schon.“ Wenn Kommunen jetzt Aufgaben und Ausgaben zurückfahren müssten, „dann hat das in diesem und im nächsten Jahr dramatische Folgen für die Investitionstätigkeit in Deutschland“, warnte Scholz. „Die größten öffentlichen Investoren in Deutschland sind unsere Gemeinden und Städte.“

          Mitte vergangenen Jahres hatte der Bund in dem Streit zum ersten Mal Entgegenkommen signalisiert. Scholz Vorschlag, der eine Verfassungsänderung erfordert, sieht nun im Grunde ein Halbe-Halbe zwischen Bund und Ländern vor. Deshalb kam auch umgehend Ablehung aus den Ländern, etwa aus Bayern: „Die Vorschläge von Bundesminister Scholz wird Bayern keinesfalls mitmachen“, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU). „Wenn der Bund den Kommunen helfen möchte, darf er das gern tun – eine Zwangsverpflichtung der Länder nach den Regeln des Bundes ohne Absprache ist aber eine Unverschämtheit.“

          Nicht alle Länder lehnen ab

          Eine erste Reaktion aus Baden-Württemberg war zurückhaltend. Niedersachsen sah den Plan kritisch: „Eine 50-prozentige Beteiligung der Länder an Programmen des Bundes zur Unterstützung der Kommunen ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll, zumal bisher darüber mit den Ländern nicht gesprochen wurde“, sagte der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU). „Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter.“

          Zustimmung kam aus Rheinland-Pfalz, dem Saarland und dem bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen. „Für uns gilt weiterhin, wenn der Bund eine Altschuldenregelung schafft, werden wir als Land Nordrhein-Westfalen einen substantiellen Beitrag zu einer maßgeschneiderten Lösung für „unsere“ Kommunen leisten“, erklärte Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) auf Anfrage. In Rheinland-Pfalz begrüßte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) den Plan. „Rheinland-Pfalz hat sich bereits unmittelbar nach Vorliegen der Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung dazu entschieden, einmalig die Hälfte der kommunalen Gewerbesteuermindereinnahmen des Jahres 2020 zu kompensieren.“ Dass auch die Altschulden angegangen werden, sei besonders erfreulich.

          Außerdem jubelte natürlich der Deutsche Städtetag als Lobbyorganisation der Städte in Deutschland – Scholz ist weitgehend auf die Linie der Kommunen eingeschwenkt. „Das kann zu einem großen Wurf werden“, erklärte der Präsident des Städtetags, der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung. „Der Vorschlag kommt zur rechten Zeit, bevor die Unsicherheit wächst und bevor die Kommunen ihre Haushaltsplanung für das nächste Jahr anpacken müssen.“

          In dem von Scholz vorgelegten Konzept heißt es, der geplante kommunale Schutzschild bestehe aus zwei Komponenten: „Erstens der akuten Nothilfe, die durch den Wegfall wichtiger Einnahmen bei der Gewerbesteuer für die Kommunen entstanden ist, und allen Städten und Gemeinden offensteht.“ Dazu komme „eine Altschuldenhilfe, also einer langfristigen Übernahme von Kassenkrediten hochverschuldeter Städte und Gemeinden, damit diese Kommunen künftig wieder handlungsfähiger sein können.“ Diese „einmalige Hilfe des Bundes“ für die betroffenen Städte und Gemeinden solle noch in diesem Jahr wirksam werden. Die dafür nötige Verfassungsänderung des Artikels 109 des Grundgesetzes solle deshalb bis Ende dieses Jahres von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

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