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Heil legt Gesetzentwurf vor : Neue Regeln für Minijobs

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, in Berlin. Bild: dpa

Nach der Mindestlohnerhöhung reformiert Arbeitsminister Heil nun die geringfügige Beschäftigung: Die Verdienstgrenze steigt – und der Übergang in reguläre Arbeit soll leichter gelingen.

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          Minijobber sollen künftig Arbeitszeit und Verdienst erhöhen können, ohne dass dann die Sozialbeiträge ihr Lohnplus zunichtemachen. Dies sieht ein neuer Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor. Neben einer Anhebung der Minijobverdienstgrenze von bisher 450 auf 520 Euro im Monat will Minister Hubertus Heil (SPD) damit auch den Übergang in reguläre beitragspflichtige Beschäftigung erleichtern. Politisch ist das Vorhaben mit dem kürzlich schon vorgelegten Gesetzentwurf zur Anhebung des allgemeinen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde verknüpft.

          Dietrich Creutzburg
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

          Die Neuregelung oberhalb der Minijobgrenze solle „verhindern helfen, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“, heißt es in dem neuen Entwurf, der der F.A.Z. vorliegt. Bisher müssen Minijobber keine eigenen Sozialabgaben zahlen. Doch von 451 Euro an wird abrupt ein Abgabensatz von zunächst rund 10 Prozent auf den gesamten Verdienst fällig; dieser steigt dann gleitend in einer Zone bis 1300 Euro auf den regulären Arbeitnehmeranteil von rund 20 Prozent.

          Höhere Beiträge für Arbeitgeber

          „Insoweit sinkt nach dem bisherigen Beitragsrecht der Nettolohn um rund 45 Euro, sodass ein Nettolohn von mehr als 450 Euro erst wieder ab einem Bruttolohn von etwa 510 Euro erreicht wird“, führt der Gesetzentwurf aus. Künftig soll der Arbeitnehmeranteil an den Sozialbeiträgen – an der dann höheren Minijobgrenze von 520 Euro – ohne einen solchen Sprung beginnen; überdies wird sein weiterer Anstieg über eine bis 1600 Euro erweiterte Zone verteilt.

          Im Gegenzug plant Heil höhere Beiträge für Arbeitgeber oberhalb der Verdienstgrenze. Bisher müssen diese zwar auf Minijobs einen erhöhten Abgabensatz von 28 Prozent zahlen, darüber fällt dieser aber sofort auf die regulären rund 20 Prozent zurück. Künftig soll ihr Abgabensatz dagegen gleitend auf den Normalsatz sinken – spiegelbildlich zum sanfteren Anstieg für die Arbeitnehmer.

          Die Anhebung der Minijobgrenze als solche wird von Gewerkschaften, SPD und Grünen eigentlich abgelehnt. Die FDP hatte in den Koalitionsverhandlungen aber ihre Zustimmung zum höheren Mindestlohn davon abhängig gemacht. Andernfalls wäre die Höchstarbeitszeit für Minijobber von 10,5 auf 8,6 Stunden je Woche gesunken, ohne dass ihr Konto vom höheren Mindestlohn profitiert.

          Viele Arbeitsmarktökonomen sehen Minijobs indes grundlegend kritisch. „Die Mindestlohnerhöhung wäre eigentlich ein guter Hebel gewesen, um diese problematische Erwerbsform zumindest ein Stück weiter zurückzudrängen“, urteilt Holger Bonin, Forschungsdirektor des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA). In der neuen Abgabenregelung sieht er keine wirksame Lösung, um die auch politisch viel kritisierte „Teilzeitfalle“ für Frauen zu entschärfen: Es bleibe bei einer progressiv steigenden Sozialabgabenlast im unteren Verdienstbereich – und diese treffe für Zweitverdienerinnen weiterhin mit einer sehr hohen Steuerprogression zusammen.

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