Ansage des Arbeitsministers : Hartz IV wird doch höchstens um 30 Prozent gekürzt
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Die Jobcenter müssen sich auf neue Sanktions-Regelungen einstellen. Bild: dpa
Viel Wirbel um einen Entwurf zu den Hartz-IV-Sanktionen – jetzt stellt Arbeitsminister Heil aber klar: Zu viel Härte soll nicht sein.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent nicht mehr zulassen. „Der Arbeitsminister schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf“, sagte ein Ministeriumssprecher. Eine entsprechende fachliche Weisung werde am Freitag an die Jobcenter ergehen. Das Arbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit seien derzeit dabei, die Schlussfassung zur Umsetzung der Vorgaben aus Karlsruhe zu erarbeiten. Der Minister wolle verhindern, dass es in der öffentlichen Diskussion „zu weiteren Missverständnissen“ komme, sagte der Sprecher.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil Anfang November die bisherige Sanktionspraxis im Umgang mit Hartz-IV-Empfängern stark eingeschränkt. Das Urteil war weithin so verstanden worden, dass Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent künftig nicht mehr möglich sein sollten. Tatsächlich hatte das Gericht die bislang möglichen Abzüge um 60 Prozent oder mehr als unverhältnismäßig und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar eingestuft. Allerdings lässt das Urteil durchaus die Möglichkeit zu, dass es zu strengeren Sanktionen kommt: wenn nämlich eine „andere Leistungsminderung“ etwa wegen eines Meldeversäumnisses mit den verhandelten Sanktionen zusammentrifft.
Schärfere Regeln für Jugendliche werden gelockert
Im ersten Entwurf für die Weisung an die Jobcenter, wie sie das Urteil umsetzen sollen, ist genau diese Möglichkeit enthalten. Es wird sogar ein konkretes Rechenbeispiel angeführt: Lehnt ein Hartz-IV-Empfänger ein zumutbares Arbeitsplatzangebot ab, wird in der Regel eine Kürzung um 30 Prozent fällig. Kommt er außerdem einer Aufforderung nicht nach, sich beispielsweise beim Jobcenter zu melden, könnten demnach weitere 10 Prozent abgezogen werden. Bei dem von Anfang kommenden Jahres an gültigen Regelsatz von 432 Euro entspräche das einer Minderung um 172,80 Euro. Dazu wird es nach dem Willen Heils nun jedoch nicht kommen. Stattdessen sollten in so einem Fall die Sanktionen nacheinander greifen, heißt es aus dem Arbeitsministerium. Der Entwurf für die Weisung war nach F.A.Z.-Informationen zwischen Bundesagentur für Arbeit und Bundesarbeitsministerium abgestimmt. Er liegt nun bei den kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern, weitere Änderungen wären also möglich.
Nicht verhandelt hatte das Bundesverfassungsgericht die strengeren Sanktionen für jugendliche Hartz-IV-Empfänger. Heil will aber offenbar die Gelegenheit nutzen, diese ebenfalls zu lockern. Schon zu Beginn seiner Amtszeit hatte er sich dafür starkgemacht. Der Entwurf für die Weisung enthält jedenfalls den Hinweis, dass die Übergangsregelungen auch für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren gelten sollen. Ihnen kann bisher schon bei der ersten Pflichtverletzung für drei Monate die Regelleistung komplett gestrichen werden, dann werden nur die Kosten für Unterkunft und Heizung weiter übernommen. Bei einer weiteren Pflichtverletzung werden dann auch diese gestrichen. Die Übergangsregelung soll bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten. Heil hatte in Aussicht gestellt, dass es im Frühjahr dazu kommen könnte.