Das steckt im neuen Bürgergeld
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Aus „Hartz IV“ wird das Bürgergeld Bild: Frank Röth
Nun ist es beschlossen: Aus „Hartz IV“ wird das Bürgergeld. Aber wie sieht die Grundsicherung künftig aus?
Aus „Hartz IV“ wird das Bürgergeld: Das steht fest, nachdem Bundestag und Bundesrat am Freitag dem im Vermittlungsausschuss gefundenen Ergebnis mit großer Mehrheit zugestimmt haben. Neben den Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP votierte im Bundestag auch die Union dafür, im Anschluss billigte der Bundesrat nach ungewöhnlich langer Debatte das Gesetz. Aber was ändert sich nun alles in der Grundsicherung, außer dem Namen? Handelt es sich tatsächlich um einen Systemwechsel, wie die SPD behauptet? Und was wird aus dem Prinzip des Förderns und Forderns?
Klar ist: Die breite Zustimmung überdeckt, wie unterschiedlich die Reform bewertet wird. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, sprach von der größten Sozialreform seit Jahrzehnten: „Hartz IV ist damit Geschichte.“ Ihr Kollege von der Unionsfraktion, Thorsten Frei, stellte dem entgegen, dass auf Druck von CDU und CSU am Grundprinzip des Forderns und Förderns festgehalten werde. Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Gesine Lötzsch, befand, das Hartz-IV-System bleibe im Kern erhalten. Die Wahrheit liegt wohl in der Mitte: Es ändert sich zwar einiges in der Grundsicherung, um einen Systemwechsel handelt es sich aber nicht. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
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