Merkel lenkt im Streit um Grundrente ein
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Stellt sich selbst ein gutes Zeugnis aus: Das Bundeskabinett am Tisch im Kanzleramt. Bild: Imago
Die Halbzeitbilanz des Bundeskabinetts nennt als offenes Vorhaben eine Grundrente – allerdings ohne Bedürftigkeitsprüfung. Das erregt Widerspruch. Aber es tut sich was.
Im Koalitionsstreit über die geplante Grundrente haben sich CDU/CSU nun offiziell von der Bedingung verabschiedet, diese an eine „Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung“ zu knüpfen. Das gilt zumindest für Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Minister: In der vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossenen „Halbzeitbilanz“ der Regierung steht die seit Monaten umstrittene Rentenaufstockung für langjährig rentenversicherte Arbeitnehmer im Abschnitt „Was wir noch vorhaben“ – doch weicht die Beschreibung des Vorhabens nun in zentralen Punkten von der ursprünglichen Verabredung aus dem Koalitionsvertrag von 2018 ab.

Wirtschaftskorrespondent in Berlin.
An der Stelle der damals festgelegten Bedürftigkeitsprüfung steht nun die offene Formulierung: „Die Grundrente soll zielgenau sein und denen zugutekommen, die sie brauchen.“ Außerdem heißt es in der neuen Beschreibung: Die Grundrente solle sicherstellen, dass deren Bezieher „nicht auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind“. Der Koalitionsvertrag sah dagegen bisher vor, dass die Grundrente nur „für bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher“ gelten solle. Unverändert bleib dagegen das Ziel, dass nur Rentner mit mindestens 35 Beitragsjahren in der Rentenversicherung die geplanten Zuschläge erhalten sollen.
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