Neue Grundsteuer : Der Bund reißt seine eigene Abgabefrist
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Neubauten für Einfamilienhäuser Bild: Picture Alliance
Die Finanzbehörden geben allen Bürgern bis Ende Januar Zeit für die Erklärung der Grundsteuer. Der Bund rechnet für seine Liegenschaften mit Abgaben bis Ende September. Die CDU nennt das eine Frechheit.
Der Bund schafft es für seine Immobilien nicht, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung einzuhalten. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Frage des CDU-Abgeordneten Christoph Ploß hervor. Demnach ist der überwiegende Teil der Liegenschaften, die der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen wurden, zwar grundsteuerbefreit, aber dennoch ist für diese Grundstücke eine Erklärung abzugeben.
„Die einzelne händische Einreichung der rund 26.000 Grundsteuererklärungen gegenüber einer Vielzahl verschiedener Finanzämter deutschlandweit wäre außerordentlich aufwendig und ineffizient“, schreibt der Parlamentarische Finanzstaatssekretär Florian Toncar (FDP).
Eine Frechheit gegenüber Eigenheimbesitzern
Daher habe man sich für eine IT-Lösung entschieden. Mit der Datenerhebung sowie Datenpflege sei Mitte 2022 begonnen worden. Im Januar 2023 werden die ersten Blöcke der Grundsteuererklärungen übermittelt, teilte der FDP-Politiker mit. Die Bundesanstalt konzentriere sich dabei zunächst auf die steuerpflichtigen Liegenschaften. Für diese sollten die Meldungen planungsgemäß Ende März abgeschlossen sein. ,
„Die Erklärungsabgabe für die grundsteuerbefreiten Liegenschaften soll zeitgleich beginnen, sodass nach der jetzigen Planung bis zum 30. September 2023 die notwendigen Erklärungen für die Hauptfeststellung für sämtliche Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abgeschlossen sein sollen.“ Als Erster hat das Magazin „Der Spiegel“ auf seiner Seite im Netz über das Schreiben von Toncar berichtet.
Die nachträglich um drei Monate verlängerte Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet Ende Januar. „Millionen Eigenheimbesitzer und Steuerberater sind gezwungen, bis Monatsende unter Hochdruck und rechtlichen Unsicherheiten ihre Grundsteuererklärung fertigzustellen“, betonte der CDU-Abgeordnete Ploß. „Dabei hat das zuständige Finanzministerium selbst noch keine einzige Steuererklärung für seine Immobilien abgegeben“, kritisierte er. Den Bürgern eine viel zu knappe Frist aufzudrücken, die nicht einmal die eigene Verwaltung einhalten könne, sei eine Frechheit gegenüber den Eigenheimbesitzern.