Bis Ende April : Bayern verlängert Frist für Grundsteuererklärung abermals
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Einfamilienhäuser am Ortsrand von Kaufbeuren: In Bayern bleiben für die Grundsteuererklärung nun noch weitere drei Monate Zeit. Bild: picture alliance / dpa-tmn
An diesem Dienstag endet die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung für Hausbesitzer. In allen Bundesländern? Nein: Bayern verlängert um weitere drei Monate.
Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte.
Ursprünglich war die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen. Diese Frist war dann aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden. An diesem Dienstag endet damit bisher in allen Bundesländern außer in Bayern die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Ob sich andere Landesregierung kurzfristig der bayerischen Entscheidung anschließen, ist unklar.
Vor der Kabinettssitzung hatte Füracker gesagt, dass keiner mit Sanktionen rechnen müsse, der die Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben habe. „Es hat jetzt niemand zu befürchten, dass da morgen eine Strafe kommt. Auch nicht die nächsten Tage oder Wochen“, sagte Füracker am Dienstag im Bayerischen Rundfunk. Bei der Grundsteuerreform handle es sich um eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts und nicht um eine Idee von Politikern. Daher komme es nicht auf einen Tag hin oder her an, betonte er.
Millionen Grundsteuererklärungen fehlen noch
Kurz vor dem Ende der Abgabefrist fehlen noch immer Millionen von Grundsteuererklärungen. Wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Dienstag in Berlin sagte, sind bis Montag bundesweit etwa 71,36 Prozent der Erklärungen eingegangen. Davon seien 61,93 Prozent elektronisch übermittelt worden. Zudem seien bundesweit geschätzt etwa 9,43 Prozent der Erklärungen auf einem Papiervordruck eingegangen.
Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.