Bald trifft der Brexit die Manager
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Der Brexit und seine Folgen: Vorstandsmitglieder sind verpflichtet Vorkehrungen zu treffen, um nachteilige Auswirkungen des Brexits auf Unternehmen zu verhindern. Bild: dpa
Wenn die Briten aus der EU austreten, wird sich zeigen, wie gut sich die Unternehmen darauf vorbereitet haben.
Mit Ablauf des 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Die Europäischen Verträge finden allerdings noch für einen Übergangszeitraum bis längstens zum 31. Dezember 2020 Anwendung, so dass der Brexit rein tatsächlich erst zu diesem Zeitpunkt spürbar sein wird. In Ansehung der bislang erfolglos geführten Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen erscheint ein harter Brexit, bei dem die Zollunion und der europäische Binnenmarkt ersatzlos entfallen, derzeit als das wahrscheinlichste Szenario. Grenzüberschreitende Warenlieferungen und Dienstleistungen sowie der Kapitalverkehr würden sich verzögern und verteuern oder im ungünstigsten Falle unmöglich werden. Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen der Geschäftsleitung können betroffene Unternehmen in eine Situation geraten, die auch erhebliche Auswirkungen auf den Unternehmenswert haben wird und die Frage nach einer Verantwortlichkeit des Vorstands aufwirft.
Vorstände in der Pflicht
Vorstandsmitglieder deutscher Unternehmen sind im Rahmen der Unternehmensleitung zur Einhaltung eines bestimmten Sorgfaltsmaßstabs verpflichtet. In diesem Rahmen muss der Vorstand unter anderem Vorkehrungen treffen, um nachteilige Auswirkungen des Brexits auf das Unternehmen zu verhindern.
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