Ein Masterplan für das Gesundheitsamt
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Ein Mitarbeiter während eines Pressetermins in der Zentralen Unterstützung der Kontaktnachverfolgungin Hamburg (Archivfoto) Bild: dpa
In den Krisen von Arbeitsmarkt und Asylsystem hat der Staat seine Behörden entschlossen reformiert. Warum klappt das also in der Corona-Pandemie nicht?
Die Berliner Mutter staunte, als sie am 7. Januar den Briefkasten öffnete. Der „sehr geehrten Erziehungsberechtigten“ teilte das Gesundheitsamt mit Datum vom 29. Dezember mit, wann sie ihre Tochter nach dem Kontakt mit einer Corona-infizierten Mitschülerin wieder in den Unterricht lassen dürfe: „Wenn keine Krankheitszeichen auftreten, endet die Isolation am 15.12.2020“ – also zu einem Zeitpunkt, der beim Eintreffen des Briefs seit drei Wochen verstrichen war.
Immerhin hatte die Schule zuvor schon mitgeteilt, dass überhaupt eine Quarantäne verhängt worden war. Vom Gesundheitsamt hätte die Familie wohl auch davon erst im Nachhinein erfahren. Dass ein Quarantänebescheid rückwirkend ergeht, wenn es ohnehin zu spät ist, geschieht vielerorts in Deutschland – eine Art Seuchenbekämpfung im Konjunktiv: Gut zu wissen, was man hätte tun sollen, damit niemand infiziert worden wäre.
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