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Gesetzentwurf : Familienministerin plant Anspruch auf Oma-Zeit

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Der Anspruch soll Großeltern ungeachtet von Alter und beruflicher Situation der Eltern zustehen, heißt es offenbar in dem Gesetzentwurf.

Der Anspruch soll Großeltern ungeachtet von Alter und beruflicher Situation der Eltern zustehen, heißt es offenbar in dem Gesetzentwurf. Bild: DPA

Kristina Schröder plant eine umfassende Elternzeit-Reform. Einem Zeitungsbericht zufolge will die Bundesfamilienministerin Großeltern, die ihre Enkelkinder betreuen, einen Anspruch darauf geben, von der Arbeit freigestellt zu werden. Geld sollen sie dafür aber nicht bekommen.

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          Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will offenbar einen generellen Rechtsanspruch auf berufliche Freistellung und Kündigungsschutz auch für Großeltern einführen, die ihre Enkelkinder betreuen. Der Anspruch soll Großeltern ungeachtet von Alter und beruflicher Situation der Eltern zustehen, heißt es in einem Gesetzentwurf des Familienministeriums, wie die „Passauer Neue Presse“ berichtet.

          Im Sinkflug: Kinderzahl und Geburtenziffer
          Im Sinkflug: Kinderzahl und Geburtenziffer : Bild: F.A.Z.

          Großelternzeit kann den Plänen zufolge unabhängig davon genommen werden, ob sich die Eltern zeitgleich in Elternzeit befinden oder ob das Enkelkind im gleichen Haushalt mit den Großeltern lebt. Ein finanzieller Ausgleich analog zum Elterngeld sei aber nicht vorgesehen.

          Elternzeit-Regelung soll flexibler werden

          Der Entwurf sehe auch eine Flexibilisierung der Elternzeit-Regelung vor. Bisher hat jedes Elternteil Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung seines Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs. Zwölf Monate Elternzeit können derzeit auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. „Die Begrenzung des übertragbaren Zeitraums von bisher 12 Monaten soll aufgehoben werden und nicht in Anspruch genommene Elternzeit von bis zu 24 Monaten soll übertragen werden können.“ Der Übertragungszeitraum solle bis zum 14. Lebensjahr verlängert werden.

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