Zustimmung im Kabinett : Die zehnte Novelle des Gesetzes der Wettbewerbsbeschränkungen
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Peter Altmaier (CDU), Bundesminister für Wirtschaft und Energie Bild: dpa
Die Pläne von Wirtschaftsminister Peter Altmaier sehen eine stärkere Wettbewerbskontrolle von Digitalkonzernen vor. Die Digitalisierung verändere wirtschaftliche Machtverhältnisse rasant. Doch auch Kritik wird laut.
Die Bundesregierung verschärft die Wettbewerbskontrolle über mächtige Digitalunternehmen. Sie werden einer schärferen Missbrauchsaufsicht unterworfen. Das Kabinett stimmte am Mittwoch den Plänen von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu, die im Entwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes verankert sind. In dieser 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird das Bundeskartellamt in seinem Bemühen gestärkt, die Marktmacht von Unternehmen wie Google, Amazon und Facebook in Schach zu halten. Der Entwurf hing monatelang in der Ressortabstimmung fest, weil Wirtschafts- und Verbraucherschutzministerium mehrere strittige Gesetzesvorhaben miteinander verbunden hatten.
Statt einer marktbeherrschenden Stellung soll künftig eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ für ein Eingreifen ausreichen. Außerdem wird eine Verbotsnorm geschaffen, um Maßnahmen unterbinden zu können, die ein „Kippen“ von Märkten ins Monopol bewirken könnten. Wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen sich weigert, einem anderen Zugang zu Daten zu gewähren, kann dies wettbewerbsrechtlich missbräuchlich sein. Nutzer sollen ihre Daten zudem leichter zu anderen Plattformen mitnehmen können. „Daten haben eine immer stärkere Bedeutung als Wertschöpfungsfaktor. Wer es versteht, Daten und Künstliche Intelligenz für sich zu nutzen, kann in kürzester Zeit Wettbewerbsvorsprünge auch in der industriellen Wertschöpfung erzielen“, heißt es im Entwurf. Mittelständische Unternehmen werden in der Novelle durch ein Heraufsetzen der Aufgreifschwellen bei der Fusionskontrolle entlastet. Zusammenschlüsse werden erst dann kontrolliert, wenn die beteiligten Unternehmen in Deutschland mindestens 10 Millionen Euro Umsatz im Jahr erzielen, bisher waren es 5 Millionen.
Altmaier sagte, die Digitalisierung verändere Geschäftsmodelle, Märkte und die wirtschaftlichen Machtverhältnisse immer schneller. „Die Corona-Pandemie hat uns noch einmal vor Augen geführt, wie die Bedeutung von digitalen Geschäftsmodellen gewachsen ist und weiter wächst.“ Deshalb könne das Kartellamt künftig mit einstweiligen Maßnahmen schneller reagieren. Denn wenn ein Markt erst einmal verteilt sei, nütze es einem verdrängten Unternehmen nach Jahren nichts mehr, wenn ein Verstoß eines dominierenden Wettbewerbers festgestellt werde. Altmaier erhofft sich von der Novelle Impulse für die Entwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts.
Der Industrieverband BDI kritisierte die Pläne. Die Verschärfung der Missbrauchsaufsicht treffe im Ergebnis nicht nur große ausländische Digitalunternehmen, sondern auch kleinere Unternehmen und Industrieplattformen in Deutschland, wenn sie neue Märkte erschließen wollten, sagte Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Mit Sondervorschriften in der Missbrauchsaufsicht schaffe die Bundesregierung einen Flickenteppich in der Europäischen Union.