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Steuer-Debatte : Geschäftsmann Trump

Trump während eines Wahlkampfauftritts. Bild: EPA

Ein Medienbericht liefert Kritikern des amerikanischen Präsidenten brisantes Material. Ob Trump Recht gebrochen hat, ist nicht klar. Er hat so gehandelt wie viele andere Geschäftsleute auch.

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          Der Bericht der „New York  Times“ über die Steuerlast von Donald Trump liefert Kritikern des Präsidenten Material. Allerdings muss man sich für eine Linie entscheiden: Hält man Trump für einen Steuerhinterzieher großen Stils, dann hat er Gewinn versteckt. Das entlastet ihn nicht, es entkräftet aber den ebenfalls oft erhobenen Vorwurf, er sei als Geschäftsmann ein Versager.

          Glaubt man dagegen Letzteres, schwächt das die Behauptung, Trump hinterziehe Steuern. Wer keine Gewinne macht, muss keine Gewinnsteuern zahlen. Der Verdacht, Trump sei nur in die Politik gegangen, um seine Geschäfte zu beflügeln, lässt sich durch den Bericht nicht erhärten. Seine Hotel- und Golfanlagen scheinen verlustreich, seine Einnahmen aus Schönheitswettwerben und Showgeschäften ausgetrocknet.

          Trump hat in großem Stil praktiziert, was vielen Geschäftsleuten nicht ganz fremd ist: Sie rechnen sich gegenüber dem Fiskus ärmer, als sie sind, und gegenüber ihren Finanziers reicher. Ob Trump damit Recht gebrochen hat, ist nicht klar. Solange er im Weißen Haus sitzt, hält die Justiz still. Man darf Trump dringende Sehnsucht unterstellen, den Aufenthalt dort zu verlängern.

          Winand von Petersdorff-Campen
          Wirtschaftskorrespondent in Washington.

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