Gericht weist Eilantrag von Breuninger ab
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Breuninger muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes seine Häuser weiter schließen. Bild: dpa
Niederlage für Breuninger: Das Modehaus ist mit seinem Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung gescheitert. Die Betriebsuntersagung sei verhältnismäßig.
Frankfurt. Das Modehaus Breuninger darf seine Warenhäuser weiterhin nicht öffnen. Vor dem höchsten Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg hat Breuninger eine Niederlage einstecken müssen. Mit seinem Eilantrag hatte Breuninger geltend gemacht, durch die Betriebsuntersagung erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen zu müssen. Diese Einschränkungen zum Zweck des Infektionsschutzes halten die Richter aber weiterhin für verhältnismäßig. Eine Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung sei insgesamt noch als sehr hoch einzuschätzen, heißt es in dem veröffentlichten Beschluss der Richter in Mannheim. Gegenwärtig rechtfertige es dies, die Betriebsuntersagungen im Einzelhandel weiter aufrechtzuerhalten. Von Breuninger heißt es auf Anfrage zunächst nur, dass das Unternehmen sich „in die umfangreiche Begründung einlesen werde“. Immer mehr Händler gehen mit rechtlichen Mitteln gegen den Lockdown vor. So pocht die Modemarke Riani – ebenfalls mit Eilantrag – auf die Gleichstellung des Einzelhandels mit den Friseuren. Dafür gründete Riani die Initiative „Handeln für den Handel“, in der mehr als 100 Unternehmen die Öffnung der Ladengeschäfte ab 1. März fordern.