Neues Sozialgesetz : Höhere Renten kosten 36 Milliarden Euro
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Verschaukelt? Die Rentenpläne werden für junge Menschen teuer. Bild: Getty
Die Koalition treibt das nächste große Sozialgesetz voran. Das erklärte Ziel sind stabile Renten – aber die Finanzierung ist wacklig, warnen Fachleute.
Das geplante Rentenpaket von Union und SPD wird in den Jahren 2019 bis 2025 insgesamt mehr als 30 Milliarden Euro von den Beitrags- und Steuerzahlern zu den Ruheständlern lenken. Berücksichtigt man den im Gesetzespaket enthaltenen Rentenbonus für Geringverdiener sowie höhere Steuerzuschüsse, die den Beitragssatz bremsen sollen, belaufen sich die Gesamtkosten bis 2025 auf 36,2 Milliarden Euro. Das zeigt eine Analyse des Bochumer Finanzwissenschaftlers Martin Werding für eine Anhörung des Bundestags an diesem Montag. Werding ist auch als Gutachter für das Finanzministerium tätig; in dessen Auftrag hat er zuletzt einen Bericht zur Tragfähigkeit der Staatsfinanzen verfasst.
Das Paket, das die Regierungskoalition am Donnerstag im Bundestag beschließen will, sieht vor allem die weitere Erhöhung von Mütterrenten und eine sogenannte Rentengarantie vor. Sie soll einerseits sicherstellen, dass die Renten zunächst bis 2025 jedes Jahr mindestens genauso stark steigen wie der Durchschnitt der Löhne. Andererseits soll der Rentenbeitragssatz trotzdem nicht über 20 Prozent des Bruttolohns steigen. Da der Satz von bisher 18,6 Prozent durch die neuen Ausgaben schneller steigt, müssen dafür spätestens 2025 erstmals zusätzliche Steuerzuschüsse an die Rentenkasse fließen. Bis dahin werden die Mehrausgaben zum einen durch Beitragserhöhungen finanziert, zum anderen durch Auflösung der Finanzreserve von 35 Milliarden Euro, über die die Rentenversicherung derzeit verfügt.
Vertrauen in die Stabilität der Rente stärken
Werding rät in seinem Gutachten dringend von den Änderungen ab, da im kommenden Jahrzehnt erstmals der demographische Wandel die Finanzen empfindlich belasten werde. Denn dann gehen die geburtenstarken Jahrgänge in Ruhestand. „Bis dahin empfiehlt es sich mit Rücksicht auf die demographische Entwicklung, Zurückhaltung zu üben mit Änderungen des Rentenrechts, die zu zusätzlichen Ausgaben des Systems führen“, schreibt er. Wünsche nach höheren Leistungen seien „nach strengen Maßstäben abzuwägen gegen die Anforderung, die finanzielle Anspannung des Rentensystems in der bevorstehenden Phase akuter Alterung nicht weiter zu vergrößern.“
Die Regierung begründet ihr Vorhaben mit dem Ziel, das Vertrauen in die Stabilität der Rente zu stärken. „Der Rentenpakt gewährleistet Sicherheit und Gerechtigkeit für alle Generationen“, sagt Sozialminister Hubertus Heil (SPD). „Wir halten das Rentenniveau stabil und sorgen dafür, dass es wieder stärker der Lohnentwicklung folgt.“ Zugleich profitierten die Jüngeren, weil der Beitragssatz bis 2025 nicht über 20 Prozent steige. Um Lösungen für die Zeit danach zu finden, hat die Regierung eine Rentenkommission eingesetzt, die im März 2020 Ergebnisse liefern soll.
Mit der bisherigen Rentenformel würden die Altersgelder etwas langsamer steigen als die Löhne, wenn die Zahl der Rentner stark steigt. Dies soll alle Generationen an den finanziellen Lasten der Alterung beteiligen. Ob sich das Aussetzen dieser Regelung nach 2025 rückgängig machen lässt, ist umstritten. Die SPD will die „Haltelinien“ für Rentenniveau und Beitrag bis 2040 verlängern. Nach Ansicht von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) ist genügend Geld dafür verfügbar. Werding warnt aber: „Massiv erhöhen würden sich nach 2025 dagegen die finanziellen Effekte der doppelten Haltelinie, wenn daran auf Dauer festgehalten würde.“
Verantwortung für die Funktionsfähigkeit
Nach einer Berechnung des Ökonomen Axel Börsch-Supan, der auch der Rentenkommission angehört, müssten dann neben den üblichen Zuschüssen des Bundeshaushalts schon 2030 weitere 45 Milliarden Euro an die Rentenkasse fließen; bis 2035 würde dieser Betrag auf 80 Milliarden Euro jährlich wachsen. Selbst die Rentenversicherung äußert daher vorsichtig Bedenken zur geplanten Garantie: Der Bund übernehme damit mehr „Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung“, schreibt sie in ihrer Stellungnahme für die Anhörung. „Fragen zur langfristigen Finanzierung bleiben damit jedoch ungeklärt.“
Der FDP-Rentenfachmann Johannes Vogel formuliert es schärfer: Das Gesetzesvorhaben sei „Sinnbild“ einer kurzsichtigen Politik: CDU/CSU und SPD wollten „Ansprüche jetzt ins Gesetz schreiben – und fragen erst danach eine Kommission, wie das Ganze überhaupt langfristig finanziert werden soll“. Obendrein sei der Inhalt des Pakets untauglich, warnt Vogel: Nicht genug damit, dass die Koalition Geld der Bürger „wie mit dem Gartenschlauch“ verteile, „90 Prozent der Maßnahmen dieses Pakets helfen nicht einmal zielgerichtet gegen Altersarmut“. Dass sich die Sorge steigender Altersarmut damit nicht ausräumen lässt, erwartet auch die Koalition. Denn 2019 will sie, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, eine neue „Grundrente“ für langjährig erwerbstätige Geringverdiener auf den Weg bringen.
Vor den Debatten im Bundestag haben auch die Arbeitgeber die Pläne der Bundesregierung als teuer und ungerecht kritisiert. Das Vorhaben sei zudem kurzsichtig, zitierten die Zeitungen der Funke Mediengruppe aus einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Es werde hohe Zusatzbelastungen nach sich ziehen und die Finanzierbarkeit der Rente erschweren, hieß es.
„Allein bis 2030 würden die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zu Mehrausgaben von über 75 Milliarden Euro für die gesetzliche Rentenversicherung führen", heißt es in der Stellungnahme der BDA-Experten. Sie befürchten demnach, dass die Regierung das Ziel verfehlt, den Rentenbeitrag bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent vom Bruttolohn steigen zu lassen. Kritisiert werden dem Bericht zufolge auch die hohen Kosten für die Mütterrente.