Einigung auf Geldstrafe : Fahrenschon muss doch nicht vor Gericht
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Der Ex-Präsident des Sparkassen- und Giroverbands Georg Fahrenschon. Bild: dpa
Ende eines tiefen Falls: Der ehemalige Sparkassenpräsident muss für Steuerhinterziehung doch nicht vor Gericht. Bestraft wird er aber trotzdem.
Der ehemalige Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon muss doch nicht vor Gericht. Der frühere bayerische Finanzminister soll per Strafbefehl zu 140 Tagessätzen wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden, wie die Staatsanwaltschaft München I am Dienstag ankündigte. Darauf hätten sich die beteiligten Parteien am Montag in einem Rechtsgespräch geeinigt. Die Höhe des Tagessatzes – und damit die Höhe der Geldstrafe – wollte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage von FAZ.NET unter Verweis auf den Persönlichkeitsschutz nicht nennen. Daraus könnten Schlüsse auf Fahrenschons Vermögen gezogen werden.
Die Staatsanwaltschaft wollte noch am Dienstag einen neuen Strafbefehl beantragen, den Fahrenschon voraussichtlich akzeptieren wird. Es werde deswegen nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen, hieß es.
Der CSU-Politiker hatte seine Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet abgegeben, wie er eingeräumt hatte. Seinen Spitzenposten bei den Sparkassen hat er auf Druck der Verbandskollegen bereits verloren.
Ursprünglich hatte Fahrenschon an diesem Donnerstag auf der Anklagebank des Münchner Amtsgerichts Platz nehmen sollen. Einen ersten Strafbefehl hatte er nicht akzeptiert, daher sollten die Vorwürfe nach dem üblichen strafrechtlichen Prozedere in einem öffentlichen Gerichtsverfahren geklärt werden.