Detektive wider Willen
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Bei der Geldwäschebekämpfung müssen Banken und Goldhändler Verdachtsfälle melden. Bild: dpa
Banken und Goldhändler müssen zukünftig bei den meisten Transaktionen Detektiv spielen und Verdachtsfälle melden. Es zeichnet sich eine beunruhigende Privatisierung der Rechtsverfolgung ab.
Bald greift in Deutschland die fünfte Geldwäscherichtlinie der EU. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz verabschiedet, nun folgt voraussichtlich der Bundesrat. Die Regeln weiten die Meldepflichten für Verdachtsfälle kräftig aus, so soll es Geldwäschern und Briefkastenfirmen an den Kragen gehen. Überdeckt durch Applaus für das harte Vorgehen gegen reiche Kriminelle zeichnet sich eine beunruhigende Privatisierung der Rechtsverfolgung ab. Unternehmen werden zu einer Art Vorermittlern.

Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
Da es sich um schlichte gesetzliche Pflichten für Unternehmen handelt, kann der Staat beherzter zupacken, als wenn er durch eigene Ermittler handeln würde, im engen Korsett des Strafverfahrensrechts. Bei der Geldwäschebekämpfung sind es zum Beispiel Banken und Goldhändler, die künftig bei den meisten Transaktionen Detektiv spielen und Verdachtsfälle melden müssen. Sie sind die Mittelsmänner zu den Kunden, ein verlockender Ansatzpunkt für den Staat, über den dieser seine Aufgabe, Kriminelle aufzuspüren, teils delegiert.
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