Es geht um unser Geld : Ein Flohmarkt für Kräne und Kantinenküchen
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Dieser Text ist ein Beitrag aus der Kolumne „Es geht um unser Geld“ Bild: Johannes Thielen
Behörden sollten Dinge, die sie nicht mehr brauchen, einfach verkaufen. Leider ist das nicht immer der Fall, wie das Beispiel alter Militäranlagen zeigt.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat nicht benötigte Gegenstände, wie Kücheneinrichtungen oder Krananlagen, die sich auf ihren Grundstücken befinden, überwiegend nicht verkauft. Weil sie diese Gegenstände nicht erfasste, konnte sie deren Verkauf weder steuern noch überwachen. Die Behörde sollte daher schon bei Grundstücksübernahme die Gegenstände so registrieren, dass sie die werthaltigen und entbehrlichen Gegenstände bestmöglich vermarkten kann.
Zum Liegenschaftsbestand der Behörde gehören Grundstücke, die der Bund nicht benötigt. Dies sind zumeist ehemals militärisch genutzte Grundstücke. Darauf befinden sich häufig Gegenstände, die ohne Aufwand entfernt werden können (bewegliche Gegenstände). Dazu gehören beispielsweise Kompressoren oder Hebebühnen. Andere Gegenstände, wie Kräne, auf- und abbaubare Hallenkonstruktionen, Spielgeräte oder ganze Kücheneinrichtungen, können durch Aus- oder Abbau zu beweglichen Gegenständen werden.
Vor dem Verkauf steht die Erfassung
Die Bundesanstalt erfasst diese Gegenstände bislang nicht. Sie weiß nicht, wie viele und welche Gegenstände sich auf ihren Grundstücken befinden. Beauftragte des Bundesrechnungshofes fanden vor Ort solche – teilweise bereits beschädigten – Gegenstände vor oder erfuhren von Gegenständen, die sich dort zuvor befunden hatten. Keiner dieser Gegenstände war an irgendeiner Stelle registriert.
Vorgaben zur Identifizierung beweglicher Gegenstände, deren Verkauf sich lohnt, hat die Bundesanstalt nicht entwickelt. Ferner fehlte eine Verkaufsstrategie. Sie ging davon aus, dass auf militärisch genutzten Grundstücken nur ausnahmsweise bewegliche Gegenstände befänden. Sie entsprächen häufig nicht deutschen Sicherheitsvorschriften und seien daher kaum zu verkaufen. Auch stehe der Grundstücksverkauf im Vordergrund.
Alte Sachen können gut über die Vebeg verkauft werden: Dort gibt es Kräne, Lastwagen und Einbauküchen
Für den Verkauf von beweglichen Gegenständen zuständig sind acht auf das gesamte Bundesgebiet verteilte Außenstellen der Bundesanstalt, sogenannte Hauptstellen. Der Bundesrechnungshof hat deren Verkaufserlöse in den Jahren 2012 und 2013 untersucht. In dieser Zeit erzielten die Hauptstellen Erlöse von insgesamt 391.000 Euro. Davon entfielen 275.000 auf nur eine Hauptstelle. Diese hatte zahlreiche bewegliche Gegenstände unterschiedlicher Art von mehreren Grundstücken verkauft. Darunter befanden sich Krananlagen, Hallenkonstruktionen, Carports, Hebebühnen, Kompressoren, Spielgeräte, Pavillons, Tore und Zaunelemente.
Nach Einschätzung der Bediensteten der Hauptstelle lasse sich so gut wie alles verkaufen. In einem Fall habe ein Autohaus eine komplette Kantinenküche erworben. Die Hauptstelle verkaufte entweder direkt an Interessenten oder beauftragte die bundeseigene Verwertungsgesellschaft Vebeg. Die „Zollauktion“, ein Online-Verkaufsportal des Bundes, nutzte die Hauptstelle nicht. Die übrigen Hauptstellen hatten überwiegend Erlöse zwischen 2000 und 6500 Euro pro Jahr erzielt. Beauftragte des Bundesrechnungshofes fanden auf Grundstücken des Bundes, für die diese Hauptstellen zuständig waren, unter anderem eine Kantinenküche, einen Kompressor und eine Hebebühne. Die Hauptstellen hatten nicht versucht, diese Gegenstände zu verkaufen.