Klage von Foodwatch : Gericht verurteilt Amazon Fresh zur Herkunftsangabe von Obst und Gemüse
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Nach dem Urteil muss Amazon Fresh sein Obst und Gemüse für den Verbraucher transparenter kennzeichnen. Bild: dpa
Kommen die Mangos aus dem Senegal? Und welche Reise haben Weintrauben im Winter schon hinter sich? Das sind Angaben, die der Lieferservice Amazon Fresh Kunden nicht vorenthalten darf, entschied das Oberlandesgericht München und gab damit den Verbraucherschützern von Foodwatch abermals recht.
Der Online-Händler Amazon muss seinen Kunden bei der Bestellung von frischem Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden und damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München bestätigt.
Laut EU-Verordnung müsse den Verbrauchern das Land angegeben werden, in dem das Obst und Gemüse geerntet wurde. Eine Angabe von 13 möglichen Herkunftsländern für Weintrauben oder die Lieferung von Mangos aus Israel statt bestellter Mangos aus dem Senegal verstoße gegen diese Vorgaben, erklärte der Senatsvorsitzende Andreas Müller. Mit transparenten Produktinformationen wolle der Gesetzgeber den Verbraucher schützen.
Mit dem Urteil wies das OLG die Berufung von Amazon gegen das Urteil des Landgerichts von 2020 zurück, das einer Klage des Verbraucherschutzvereins Foodwatch stattgegeben und Amazon verurteilt hatte, die bisherige Praxis zu unterlassen. Eine Amazon-Anwältin sagte vor Gericht, das Geschäftsmodell sei bereits entsprechend angepasst worden. Das Angebot sei dadurch kleiner geworden, die Verkaufsmenge sei um über 20 Prozent gesunken.
Im Jahr 2019 hatte der Europäische Gerichtshof in einer Vorlage aus Deutschland entschieden, dass bei den Angaben zum Ursprungsland pflanzlicher Erzeugnisse, in Anlehnung an den Zollkodex, das Land der Ernte gemeint ist.