Abheben: Sollen Flugtickets nach der Buchung oder kurz vr dem Start bezahlt werden? Bild: ZB
Lange mussten viele Passagiere auf Rückzahlungen für ausgefallene Flüge warten. Dem Unternehmen Flightright brachte das viele Kunden. Der Gründer plädiert für Reformen für die Bezahlungen von Tickets.
- -Aktualisiert am
Verspätet, verzögert, verschoben – wenn Flüge nicht pünktlich abheben, ist das eine Angelegenheit für Philipp Kadelbach. Er hat 2010 den Fluggastrechte-Dienstleister Flightright gegründet. Doch im Jahr zehn nach der Gründung ist vieles anders. Von einem Tag auf den anderen wurde weniger geflogen. Das Kerngeschäft erodierte, denn das hängt an Entschädigungen nach Verspätungen. Wenn weniger gereist wird, erregen sich wenige über stundenlange Verspätungen und fordern eine Entschädigung gemäß EU-Recht, die Flightright gegen Provision eintreibt.

Redakteur in der Wirtschaft.
Doch der weitgehende Stillstand war auch Anlass für Kundenärger. Das Corona-Jahr ist in der Luftfahrt verknüpft mit dem Unmut der Reisenden, die ihre Tickets nur schleppend oder gar nicht erstattet bekamen. „Wir haben mittlerweile Erstattungsansprüche von 50 Millionen Euro durchgesetzt. In der Pandemie haben uns 60 000 Kunden dafür beauftragt“, sagt Kadelbach im Gespräch mit der F.A.Z. EU-Recht schreibt eine Frist von sieben Tagen für die Rückzahlung vor, die selten eingehalten wurde.
Behalten Sie das Geschehen umfassend im Blick.
Zugang zu allen F+Artikeln
- Alle wichtigen Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen
- Exklusive Berichte zur Corona-Pandemie und anderen Themen
- Über 800 F+Artikel pro Monat
- Jederzeit kündbar
Sonntagszeitung plus
Jetzt F+ und am Sonntag Lesegenuss mit der FAS
Nur 5,95 € /WOCHE
- Starke Themen, mutige Standpunkte: Die digitale Sonntagszeitung
- Bereits am Vorabend ab 20 Uhr
- Zugang zu allen F+Artikeln
- Monatlich kündbar
Login für Digital-Abonnenten
Sie haben Zugriff mit Ihrem F+ oder F.A.Z. Digital-Abo