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EU-Beihilfenkontrolle : Stille Beerdigung für Alitalia

Eine Alitalia-Maschine fliegt über Rom, Italien Bild: AFP

Nach dem Urteil der EU-Kommission hat Italien die marode Fluggesellschaft rechtswidrig subventioniert. Folgen hat das aber nicht.

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          Die EU-Kommission hat am Freitag ihre jahrelange Prüfung der italienischen Staatshilfen an die Fluggesellschaft Alitalia mit einer ungewöhnlichen Entscheidung abgeschlossen. Diese läuft darauf hinaus, dass die Hilfen zwar rechtswidrig waren, in der Praxis aber ohne Konsequenzen bleiben. In zwei miteinander verknüpften Entscheidungen stellte die EU-Wettbewerbsbehörde zum einen fest, dass die Staatshilfen von 900 Millionen Euro, die Italien dem Unternehmen 2017 gewährt hat, gegen das EU-Beihilferecht verstoßen und daher samt Zinsen zurückzuzahlen sind.

          Werner Mussler
          Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

          Zugleich billigte die Kommission die Entscheidung eines italienischen Gerichts, wonach die neue staatliche Fluggesellschaft ITA, die die Alitalia faktisch beerbt und am 15. Oktober an den Start gehen soll, nicht als Rechtsnachfolgerin von Alitalia zu gelten habe. Deshalb entfalle für ITA die Verpflichtung, die Staatshilfen zurückzuzahlen. Die Alitalia selbst kann den Betrag nicht zahlen, weil sie insolvent ist.

          Freilich soll ITA die Namensrechte der alten Gesellschaft erwerben und im Oktober weiter als Alitalia an den Markt gehen. Die Kapitalspritzen von 1,35 Milliarden Euro, die der italienische Staat der ITA bereits gewährt hat oder demnächst gewähren wird, seien „marktkonform“, stellte die Kommission fest. Sie seien daher nicht als rechtswidrige Beihilfen einzustufen. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager begründete die Entscheidung damit, dass es eine „klare Zäsur“ zwischen Alitalia und der neuen Fluggesellschaft ITA gebe. Die Investition des italienischen Staates in ITA sei zu Bedingungen erfolgt, die auch für einen privaten Kapitalgeber annehmbar wären. Nach dem EU-Beihilferecht ist es für die Beurteilung von Subventionen nicht entscheidend, ob ein Unternehmen in Staatshand ist oder nicht.

          Vestager sagte weiter, es sei Sache Italiens und des ITA-Managements, den Neustart zu einem Erfolg werden zu lassen. „Wir werden weiterhin unseren Beitrag leisten, um einen fairen Wettbewerb im europäischen Luftverkehrssektor zu gewährleisten.“ Die „Zäsur“ drückt sich nach dem Urteil der Wettbewerbshüter beispielsweise darin aus, dass die Nachfolgegesellschaft nur noch rund die Hälfte der bisherigen Alitalia-Flotte betreiben wird. Geplant seien Investitionen in neuere, klimafreundlichere Flugzeuge.

          Die neue Gesellschaft werde im Wesentlichen nur noch rentable Strecken betreiben und entsprechend weniger Start- und Landerechte (Slots) bekommen. Auch die Abfertigungs- und Wartungssparte des früheren Unternehmens soll ITA nur teilweise übernehmen. Diese Geschäftsfelder sollen neu ausgeschrieben werden. Das soll auch für Alitalias bisheriges Treueprogramm MilleMiglia gelten. Kostengünstiger soll die neue Gesellschaft dadurch werden, dass die alten Alitalia-Arbeitsverträge erlöschen. Das bisherige Personal könne bei der ITA übernommen werden, aber nur zu „wettbewerbsfähigen“ Arbeitsbedingungen.

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