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Hilfe für Flüchtlinge : Wie der deutsche Sozialstaat mit Ukrainern umgeht

Geflüchtete steigen am Bahnhof von Przemysl in der Nähe der ukrainisch-polnischen Grenze in einen Zug nach Berlin. Bild: dpa

Was dürfen Vertriebene aus dem Kriegsgebiet vom deutschen Sozialstaat erwarten? Vor allem die Kommunen mit ihren Behörden brauchten dringend Klärung. Nun sind die Eckdaten klar.

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          Krieg und Zerstörung treiben Hunderttausende Menschen aus der Ukraine in Richtung Westen. In Deutschland ist Berlin für viele das erste Ziel. Nach Auskunft von Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) kamen dort mit den Sonderzügen der Bahn allein am Donnerstag 6500 Flüchtlinge am Hauptbahnhof an – und treffen dort auf viele hilfsbereite Menschen, die mit Sachspenden oder gar Schlafplätzen in der eigenen Wohnung helfen wollen.

          Dietrich Creutzburg
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

          Zugleich stellt sich nun die Frage, in welcher Weise der Sozialstaat mit seinen Leistungen zur Verfügung steht. Die Dinge liegen auch deshalb etwas anders als in der Zeit der Fluchtmigration aus Syrien, Irak und Afghanistan, weil für Ukrainer schon bisher erleichterte Einreisebestimmungen galten: Mit biometrischem Pass sind Aufenthalte für bis zu 90 Tage ohne Visum erlaubt. Allerdings besteht auf dieser Basis kein Anspruch auf Sozialleistungen. Menschen, die auf der Flucht nur das Nötigste mitnehmen konnten, werden aber Hilfe brauchen.

          Wie das rechtlich und organisatorisch laufen soll, zeichnet sich nun erstmals etwas genauer ab. Rundschreiben des Bundesinnenministeriums und der Bundesagentur für Arbeit, die am Freitag als Orientierung für Fachleute verschickt wurden, geben dazu einen Einblick. Kurz gefasst: Flüchtlinge aus der Ukraine müssen kein Asyl beantragen, um ein Aufenthaltsrecht mit Zugang zu Sozialleistungen zu erhalten. Bei den Hilfen wird es sich dennoch zunächst um Asylbewerberleistungen handeln – und nicht etwa direkt Hartz IV.

          Niedriger als Hartz-IV-Sätze

          Das hat auch damit zu tun, dass auf EU-Ebene nun die sogenannte Massenzustromrichtlinie aktiviert ist und Ukrainern europaweit ein spezielles Aufenthaltsrecht für ein bis drei Jahre verschafft: Der zugehörige Paragraph 24 im deutschen Aufenthaltsgesetz ist mit dem Asylbewerberleistungsgesetz verknüpft. Damit erhalten Betroffene zunächst vorrangig Sachleistungen, falls sie in Erstaufnahmeeinrichtungen einquartiert werden; bei dezentraler Unterbringung sind es vorrangig Geldleistungen.

          Diese sind ein Stück geringer als die Hartz-Sätze: Für eine Einzelperson gibt es derzeit 367 Euro statt 449 Euro im Monat, da einige Positionen herausgerechnet sind: Der Kauf von Möbeln ist nicht im Bedarfssatz berücksichtigt, da Flüchtlinge meist möblierte Unterkünfte erhalten; und Spielraum für zum Kauf von Musikinstrumenten oder Campingausrüstung ist nicht vorgesehen.

          Mindestens ebenso wichtig ist aber die Frage, ob die neu Angekommenen eine Arbeit aufnehmen dürfen. Hierbei ist der Aufenthaltstitel nach Paragraph 24 auf jeden Fall eine klare Erleichterung – wer ihn hat, ist frei darin, Arbeit aufzunehmen, wie das Rundschreiben der Bundesagentur für Arbeit (BA) bestätigt. „Eine BA-Zustimmung ist für Beschäftigungen nicht einzuholen“, stellt es klar. Für viele der kurzfristig dringlichsten Aufgaben sind indessen die Kommunen mit ihren Ausländer- und Sozialämtern zuständig.

          Der Deutsche Landkreistag, einer der kommunalen Spitzenverbände, zeigt sich zumindest mit der eingeschlagenen Richtung zufrieden: „Es ist gut, dass die EU-Innenminister den Weg dafür geebnet haben, dass die ukrainischen Vertriebenen in Deutschland sofort Leistungen der Sozialämter erhalten“, sagte der Präsident des Spitzenverbands, Reinhard Sager, der F.A.Z. „Wichtig ist, dass unser Unterstützungssystem umgehend greift.“

          Als Erstes komme auf die Landkreise nun die Frage zu, wo die eintreffenden Ukrainer untergebracht werden, erwartet Sager – und macht klar: „Dabei werden auch die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder eine Rolle spielen, so dass eine gute Abstimmung und Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen das A und O ist.“ Alle zuständigen Stellen hätten es mit einer „sehr dynamischen“ Entwicklung zu tun.

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