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Gesetzentwurf im Kabinett : Familien sollen um bis zu 558 Euro im Jahr entlastet werden

Die Bundesregierung möchte vor allem Familien stärker entlasten. Bild: dpa

An diesem Mittwoch will die Bundesregierung den Weg freimachen für ein entsprechendes Gesetz. Für die meisten fällt der Betrag jedoch geringer aus.

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          Trotz der durch die Corona-Krise stark in die Höhe geschnellten Neuverschuldung des Bundes soll es für die Bürger noch einmal eine Entlastung geben. An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett den Weg für das Zweite Familienentlastungsgesetz frei machen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wird die Sitzung selbst leiten, da er als Vizekanzler Angela Merkel (CDU) vertritt, die in diesen Tagen im Urlaub ist.

          Manfred Schäfers
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

          Den ersten Geldregen für Familien und Steuerzahler gibt es nach dem Gesetzentwurf zum nächsten Jahreswechsel. Ledigen ohne Kinder stehen 2021 bis zu 164 Euro mehr zur Verfügung – nicht im Monat, sondern im ganzen Jahr. Das zeigen Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts des Bundes der Steuerzahler.

          Ein kinderloser Single, der brutto 30.000 Euro im Jahr verdient, kann demnach auf ein Plus von 77 Euro hoffen. Für Familien ist die Entlastung etwas größer. Auf sie wirkt sich das höhere Kindergeld aus oder bei höheren Einkommen der aufgestockte Kinderfreibetrag. Insgesamt kann ein Alleinverdiener mit zwei Kindern 500 Euro zusätzlich im Jahr haben. Eine Alleinerziehende mit einem Kind und einem Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro hat nach den Berechnungen 85 Euro netto mehr in der Tasche, außerdem kommen für sie 180 Euro zusätzlich beim Kindergeld hinzu.

          Anfang des Folgejahres soll es nach dem Zweiten Familienentlastungsgesetz nochmals eine Korrektur der Einkommensteuer geben. Die Bürger werden bei der Lohnsteuer in einer ähnlichen Größenordnung entlastet wie im Jahr 2021. Die Erhöhungen des Grundfreibetrags sind identisch, die unterstellten Inflationsraten für den Abbau der „kalten Progression“ unterscheiden sich kaum.

          Allerdings ist bisher keine weitere Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag geplant. Gleichwohl reagiert der Bund der Steuerzahler positiv auf die Vorlage von Scholz. „Es ist ein guter und unverzichtbarer Reformschritt, die kalte Progression bei der Einkommensteuer im kommenden Jahr zu dämpfen“, sagte Präsident Reiner Holznagel der F.A.Z.

          Der Gesetzentwurf sieht vor, den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer Anfang 2021 um 288 Euro auf 9696 Euro und zwölf Monate später nochmals um denselben Betrag auf 9984 Euro zu erhöhen. Gleichzeitig werden die übrigen Eckwerte im Einkommensteuertarif um 1,52 Prozent und 1,5 Prozent verschoben.

          Außerdem soll zum 1. Januar 2021 das Kindergeld um 15 Euro je Monat erhöht werden. Die Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer werden entsprechend um 576 Euro auf 8388 Euro aufgestockt. Nicht zuletzt wird der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen in derselben Höhe wie der Grundfreibetrag angehoben.

          Seit einigen Jahren hat sich die Regierung verpflichtet, die schleichende Mehrbelastung aus dem Zusammenspiel von Inflation, Lohnerhöhung und progressivem Steuertarif auszugleichen („kalte Progression“).

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