Gefahr für die Unabhängigkeit der Notenbank
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Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats, nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu milliardenschweren Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB). Bild: dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat sich von der Tradition verabschiedet, dass Geldpolitik von einer unabhängigen Zentralbank betrieben wird, die nur dem Ziel der Preisstabilität verpflichtet ist. Ein Gastbeitrag.
Das am 5. Mai ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Geldpolitik der EZB betrifft nicht nur das Verhältnis Deutschlands zur Europäischen Zentralbank (EZB) und zum Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), sondern auch die Verfassung der Geldpolitik. Das Gericht verabschiedet sich von der deutschen Tradition, dass Geldpolitik von einer unabhängigen Zentralbank betrieben wird, die nur dem Ziel der Preisstabilität verpflichtet ist. Vieles von dem, was die Deutsche Bundesbank früher gemacht hat, wäre nach der Logik des Gerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Wir halten das für problematisch. Diese Aussage ist nicht als Zustimmung zur Geldpolitik der EZB zu interpretieren. Einige unter uns sehen verschiedene Aspekte dieser Politik kritisch. Wir alle sind aber besorgt, dass das Urteil des BVerfG die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Unabhängigkeit der Zentralbank und ihres Preisstabilitätsmandats untergräbt.
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