Unabhängigkeit durch rechtliche Kontrolle
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Die EZB in Frankfurt: unabhängig, aber rechtlich kontrolliert. Bild: dpa
Die Kompetenz der EZB ist limitiert und die Einhaltung ihrer Grenzen unterliegt gerichtlicher Kontrolle. Die Unabhängigkeit der Zentralbank muss das aber nicht beschneiden. Im Gegenteil. Ein Gastbeitrag.
Die Europäische Union ist Rechts- und Wertegemeinschaft, beruhend auf den Werten der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie. Keine Institution der Union steht außerhalb oder gar über dieser Unionsordnung. Dass dies Verantwortlichkeit und Kontrolle bedingt, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in stetiger Rechtsprechung immer wieder angemahnt. Nun hat es daraus die Konsequenzen gezogen und in seinem PSPP-Urteil vom 5. Mai das Agieren der Europäischen Zentralbank (EZB) und das dazu ergangene, apologetische Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu „Ultra-vires“-Akten erklärt.
Die anhaltenden Irritationen in der EZB und bei manchen Ökonomen darüber entzünden sich im Kern an der vom Gericht geforderten – weil von EZB und EuGH unterlassenen – Verhältnismäßigkeitsprüfung. Allzu harsche Reaktionen bekunden etwa, das Urteil mit einem Achselzucken ignorieren und die Anleihekäufe unbeirrt fortsetzen zu wollen. Insoweit mögen vielleicht auch manche institutionenpsychologische Affekte eine Rolle spielen.
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