Europäischer Rechnungshof : Die EU macht wenig Fehler
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Auf eine Europafahne fallen Ein-Euro-Münzen. Bild: dpa
Die Haushaltsmittel werden fast immer richtig vergeben. Dennoch sind zuletzt rund vier Milliarden Euro ohne Rechtsgrundlage ausgegeben worden.
Die Zeiten hoher Fehlerquoten bei der Verteilung der EU-Haushaltsmittel sind offenbar vorbei. Wie aus dem Bericht des Europäischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2018 hervorgeht, lag die Fehlerquote zuletzt bei 2,6 Prozent. Das sind nur etwas mehr als die 2,4 Prozent von 2017, dem niedrigsten je gemessenen Wert, und nahe an der angestrebten Fehlerquote von maximal 2 Prozent. Auf den Gesamthaushalt bezogen, entspricht das rund 4 Milliarden Euro. Allerdings ist eine Hochrechnung auf Basis der 728 genommenen Stichproben nicht unproblematisch. Am höchsten lag die Fehlerquote 2018 mit rund 5 Prozent bei der Vergabe der Strukturfördermittel. Das liege nicht zuletzt daran, dass die EU-Regeln auf diesem Feld nach wie vor zu komplex seien, sagte der Präsident des Rechnungshofs, Klaus-Heiner Lehne.
Der Anteil der falsch verteilten Fördermittel lag um die Jahrtausendwende noch bei 10 Prozent. Die nun gemessenen 2,6 Prozent seien viel weniger, als bei der Überprüfung staatlicher Agenturen in den Vereinigten Staaten festgestellt werde, sagte Lehne. Auch der Bundesrechnungshof habe, als er vor einiger Zeit die Methode des Europäische Rechnungshofs auf den Bundeshaushalt angewandt habe, eine viel höhere Fehlerquote ermittelt, hieß es in Brüssel. Die Zahlen seien wohl auch deshalb nie veröffentlicht worden.
Die Zahl der Fälle, bei denen der Rechnungshof von Betrug ausgeht, war 2018 gering. Man reichte acht Fälle an die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde Olaf weiter. Einzelne Länder, in denen es viele Fehler gibt, hebt der Hof traditionell nicht hervor. Es sei aber keineswegs so, dass die Länder im Süden und Osten Europas schlechter abschnitten, hieß es. So gebe es in Deutschland immer wieder den Verdacht, dass die Behörden etwa beim Beihilferecht nicht genau hinschauten.
Anders als der Bundesrechnungshof darf der Europäische Rechnungshof keine genauen Angaben dazu machen, wo Geld falsch vergeben wird. Er nennt nur abstrakte Beispiele. So ist in Deutschland ein Hochwasserdeichprojekt zum Schutz eines mittelalterlichen Stadtteils aus den Agrarfonds gefördert worden. In Polen versuchte eine Familie, die Obergrenze für die Förderung durch die EU für ein Projekt zu umgehen, indem sie das Projekt auf die einzelnen Familienmitglieder aufteilte.
Weiter gestiegen ist die Summe der von den Staaten nicht abgerufenen EU-Mittel. Nach 270 Milliarden 2017 sind es nun 281 Milliarden Euro. 2005 waren es noch 119 Milliarden Euro. Gegner höherer EU-Ausgaben argumentieren, solange eine so hohe Summe nicht von den Staaten abgerufen werde, sei es absurd, mehr Geld zu fordern. Tatsächlich kann keine Rede davon sein, dass derzeit Milliardensummen ungenutzt „herumlägen“. Es handelt sich um eine Besonderheit des EU-Budgets, die „reste à liquider“ (RAL). Ein wichtiger Grund für den Anstieg der RAL ist, dass sich viele Staaten in der Euro-Krise schwergetan haben, Projekte wie geplant umzusetzen. Das hat sich aber geändert. Die Kommission rechnet deshalb 2022, 2023 mit einem Auszahlungssprung.