Urteil in Luxemburg : Europäischer Gerichtshof entmachtet Schiedsgerichte
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Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs befeuert die Debatte um Freihandelsabkommen und die darin enthaltenen Schiedsklauseln. Bild: Reuters
Der Rechtsschutz bestimmter Investoren in der EU durch Schiedsgerichte verstößt gegen Europarecht. So sieht es der EuGH. Rückenwind verschafft das Urteil vor allem den Gegnern von Freihandelsabkommen.
Der Rechtsschutz für bestimmte Investoren in der Europäischen Union (EU) durch Schiedsgerichte verstößt gegen das Europarecht. Das hat der Europäische Gerichtshof an diesem Dienstag entschieden. Die Entscheidung betrifft ein Investitionsschutzabkommen zwischen der Slowakei und den Niederlanden, wird sich aber auf 196 ähnliche Abkommen auswirken. Sie befeuert zudem die Debatte um Freihandelsabkommen und die darin enthaltenen Schiedsklauseln.
Gegnern des kanadischen Freihandelsabkommens Ceta verschafft der Richterspruch Rückenwind, auch wenn sich die Entscheidung nicht darauf auswirkt. Katharina Dröge, Grünen-Sprecherin für Handelspolitik im Bundestag, nannte die Entscheidung „richtungsweisend für alle innereuropäischen Investitionsschutzabkommen“. Nun müsse die Bundesregierung „klarmachen, dass Schiedsgerichte in kommenden Investitionsschutzabkommen keinen Platz haben und aus bestehenden Investitionsschutzabkommen gestrichen werden“.
Es müsse zudem geprüft werden, welche Auswirkungen das Urteil auf Schiedsgerichte in anderen Verträgen wie etwa Ceta habe. Die Vereinigung „Lobbycontrol“ lobte das Urteil. Eine „Paralleljustiz für Konzerne“ sei undemokratisch. Investoren würden durch die Entscheidung teils im laufenden Verfahren ihres Schutzes „beraubt“, sagt dagegen Rupert Bellinghausen, Partner bei Linklaters. Investitionsstreitigkeiten dürften zukünftig regelmäßig vor den nationalen Gerichten des Gastgeberstaates entschieden werden.
Und das Schiedsverfahren Vattenfalls gegen Deutschland?
Achmea, der größte Finanzierer aus den Niederlanden, hatte im Jahr 2004 im frisch eröffneten Krankenversicherungsmarkt der Slowakei eine Tochtergesellschaft für private Policen eröffnet. Im Jahr 2006 untersagte die Slowakei die Ausschüttung von Gewinnen aus dem Geschäft in dieser Branche. Achmea klagte auf gut 22 Millionen Euro Schadensersatz vor einem Schiedsgericht und berief sich auf das Investitionsschutzabkommen.
Die Slowakei konterte, nun erfolgreich: Die Schiedsklausel verstoße gegen EU-Recht. Der Gerichtshof moniert, dass die Schiedsgerichte durch die Abkommen EU-Recht auslegen müssten, diese aber keine „Gerichte“ seien. Dadurch hätten die Slowakei – damals in Gestalt ihres Rechtsvorgängers, der Tschechoslowakei – und die Niederlande einen Vertrag abgeschlossen, der das klassische Gerichtssystem in manchen Fällen ausschließt. Das beeinträchtige die „Autonomie des Unionsrechts und ist daher nicht mit ihm vereinbar“ (Az.: C-284/16). Er entschied damit auch im Sinne der EU-Kommission.
Das laufende Schiedsverfahren Vattenfalls gegen Deutschland ist durch den Richterspruch wohl nicht betroffen. Der diesbezüglich einschlägige Vertrag über die Energiecharta setze Recht, das dem der EU vorgeht – und über das sich auch der Europäische Gerichtshof nicht stellen könne, sagt ein mit den Vorgängen vertrauter Anwalt. Denn diesen Vertrag hat die EU selbst nebst allen Mitgliedstaaten und diversen Drittstaaten – unter anderem Afghanistan – unterzeichnet.