Euro-Rettungpolitik : Das Volk muss mehr mitreden
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Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle Bild: dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des Bundestags in der Euro-Krise gestärkt. Gut so! Das Parlament darf nicht umgangen werden. Aber eigentlich müsste sogar das Volk befragt werden. Ein Kommentar.
Das Bundesverfassungsgericht ist seiner Linie treu geblieben: Zwar setzt es keine klaren Grenzen für die Abtretung von Hoheitsrechten an die EU oder zwischenstaatliche Finanzinstitutionen - was bei der nun entschiedenen Klage gegen die Bundesregierung auch nicht gefragt war. Aber die obersten Richter verlangen immerhin eine frühere und stärkere Einbindung des Bundestags in Brüsseler Verhandlungen.
So leicht kann die Bundeskanzlerin also künftig Entscheidungen nicht mehr als alternativlos hinstellen, nachdem sie hinter verschlossenen Türen von den Staats- und Regierungschefs ausgeheckt worden sind. Die Methode: „Friss oder stirb!“, mit der auch die Regierungsfraktionen unter Druck gesetzt wurden, verstößt gegen das Grundgesetz.
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hat in dankenswerter Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass die von Karlsruhe eingeforderte Öffentlichkeit auch ein Gebot der Demokratie ist.
Lange wird das Gericht allerdings nicht mehr der Frage ausweichen können, wieviele Kompetenzen das Parlament überhaupt noch abgeben darf, ohne das Volk darüber abstimmen zu lassen. Die Kläger gegen den ESM stehen schon in den Startlöchern.