Streit um Tierwohl : Halal-Fleisch darf kein Bio-Siegel tragen
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Halal-Fleisch darf kein Bio-Siegel tragen. Bild: dpa
Das Bio-Siegel soll höchste Tierschutzstandards garantieren. Die Halal-Schlachtung verstößt gegen diesen Tierschutz, urteilt der Europäische Gerichtshof. Es geht vor allem um die Betäubung der Tiere.
Fleisch von Tieren, die ohne vorherige Betäubung rituell geschlachtet wurden, darf nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts nicht mit dem EU-Bio-Gütesiegel gekennzeichnet werden. Eine solche Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-497/17).
Hintergrund der EuGH-Entscheidung war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort wollte eine Tierschutzorganisation erreichen, dass als halal gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus „ökologischem/biologischem Landbau“ stammen. Das zuständige Verwaltungsgericht bat den Europäischen Gerichtshof um Rat bei der Auslegung von europäischem Recht.
Die Luxemburger Richter befanden nun, dass in den betreffenden EU-Verordnungen mehrfach betont werde, dass bei Bio-Fleisch das Tierwohl eine zentrale Rolle spiele. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass die Betäubung die Technik sei, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der Schlachtung am wenigsten beeinträchtige. Das Leiden werde erheblich verringert. Die von religiösen Riten vorgeschriebenen Schlachtmethoden ohne Betäubung erfüllten diese Kriterien aber nicht. Diese Schlachtmethoden sind im Islam und im Judentum verbreitet.
Von jüdischer Seite kam Kritik an dem Urteil. Pinchas Goldschmidt, Präsident der Konferenz der Europäischen Rabbiner, findet: „Das Urteil ist nicht koscher.“ Seine Konferenz sei zutiefst enttäuscht, dass der Europäische Gerichtshof mit dem Urteil das rituelle Schlachten in Europa in Misskredit bringe. Das Urteil bestätige einen besorgniserregenden Trend, der die freie Religionsausübung von Minderheiten in Frage stelle. Der EuGH sei voreingenommen gegenüber religiösen Minderheiten und legalisiere Diskriminierung.
Auch der Verweis auf die Tierschutzstandards überzeugt ihn nicht. „Es ergibt für mich keinen Sinnn, warum ein EU-Biologo den Tierschutz fördert und rituell geschlachtete Produkte ausschließt, der hiesigen Massentierhaltung und industriellen Fleischverarbeitung aber keine Grenzen gesetzt werden“, drückt Goldschmidt sein Unverständnis aus.
Er will offenbar auch rechtlich gegen das Urteil vorgehen: „Wir werden prüfen, gegen diese Entscheidung rechtliche Schritte einzuleiten“, sagte der aus Zürich stammende Rabbinervertreter, der die Hauptsynagoge Moskaus leitet.