Strengere Grenzwerte im Job : EU will Arbeitnehmer besser vor Krebs schützen
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Wird bald besser vor Krebs geschützt: Ein Bergmann in Bottrop. Bild: dpa
100.000 Todesfälle sollen durch die neuen Arbeitsschutz-Grenzwerte vermieden werden. Die Grünen haben dafür gesorgt, dass auf der Liste der krebserregenden Stoffe auch ein bekannter Übeltäter steht – der Diesel.
Arbeiten kann Krebs verursachen. Vor allem, wenn man in besonders gefährdeten Branchen wie der Chemieindustrie, der Autobranche oder im Bergbau arbeitet. Die Europäische Union möchte ungefähr 20 Millionen betroffene Europäer deshalb jetzt besser schützen.
Gelingen soll das mithilfe von Grenzwerten. Für acht weitere krebsverdächtige Stoffe – darunter Dieselabgase – werden Grenzwerte eingeführt. Darauf einigten sich Vertreter der EU-Kommission, des Europaparlaments und der EU-Staaten am Donnerstag in Brüssel.
Mit der Neuregelung sollten in den nächsten 50 Jahren in Europa etwa 100.000 Krebs-Todesfälle vermieden werden, sagte EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen. Der Europaabgeordnete Claude Rolin betonte, nicht Arbeitsunfälle seien Hauptursache von Todesfällen im Betrieb, sondern Krebs, verantwortlich für 52 Prozent dieser Fälle.
Grüne sorgen für Diesel-Grenzwerte
Arbeitgeber müssen laut der EU-Richtlinie zu Karzinogenen und Mutagenen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten am Arbeitsplatz den verdächtigen Stoffen möglichst nicht ausgesetzt sind. Es geht um polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die zum Beispiel in der Herstellung von Papier, Farbstoffen, Arzneien, Kunst- oder Klebstoffen sowie zur Reinigung von Metallteilen verwendet werden.
Die Grünen im Europaparlament rechneten sich an, dass auch Abgase von Dieselmotoren im Straßen- und im Bergbau in die Liste aufgenommen wurden. In den nächsten zwei bis fünf Jahren sollen die Mengen strikt begrenzt werden, die während eines achtstündigen Arbeitstags eingeatmet werden dürfen.
Die EU-Richtlinie deckt künftig insgesamt 22 Stoffe ab. Für einige der nun ergänzten Stoffe gibt es in Deutschland schon eigene Grenzwerte – nicht alle sind aber so streng wie die neuen EU-Vorgaben. Die Einigung der Unterhändler der drei EU-Institutionen muss nun noch vom Rat der Mitgliedsländer und vom Europaparlament formal gebilligt werden.