Keine Angst vor Hinweisgebern
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Eigentlich sollen es Whistleblower bald leichter haben Bild: Getty
Deutschland hat es versäumt, die EU-Whistleblowing-Richtlinie umzusetzen. Was bedeutet das für die Unternehmen?
Am Freitag endet die Frist: Bis zum 17. Dezember müsste Deutschland die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Doch das wird nicht mehr gelingen. Nachdem der erste Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz in der abgelaufenen Legislaturperiode keine Mehrheit gefunden hatte, muss die neue Ampelkoalition erst einmal einen neuen Anlauf nehmen müssen. Trotzdem sollten Unternehmen und Behörden die Vorgaben zum Hinweisgeberschutz keinesfalls ignorieren.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Mitarbeiter oder Geschäftspartner Rechtsverstöße oder Missstände in einem Unternehmen oder in einer staatlichen Stelle an interne oder externe Meldestellen weitergegeben können und notfalls auch öffentlich machen dürfen. Um sie zu schützen, müssen jetzt entsprechende Anlaufstellen in Unternehmen oder Behörden gewährleisten, dass ihre Identität vertraulich bleibt, wenn die Hinweisgeber es so wünschen. Zudem müssen sie darüber informiert werden, was aus ihren Hinweisen geworden ist. Verletzen sie vertragliche Verschwiegenheitspflichten, sind die Hinweisgeber ausdrücklich und umfassend gegen Repressalien durch Strafverfahren oder Kündigungen geschützt.
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