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Neues EU-Gesetz : Recht auf Reparatur

Ein Telekom-Mitarbeiter repariert ein Mobiltelefon an einer Handy-Reparatur-Station in Frankfurt. Bild: Finn Winkler

Wenn Elektro- oder Haushaltsprodukte kaputtgehen, landen sie heutzutage meist im Müll. Das soll sich nun ändern. Die EU-Kommission will die Hersteller zwingen, mehr Geräte zu reparieren.

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          Ob Handy, Fernseher, Waschmaschine oder Laptop, Verbraucherprodukte müssen in der Europäischen Union mindestens zwei Jahre lang funktionieren. So schreibt es das Gewährleistungsrecht vor. Wenn ein Gerät während dieses Zeitraums dennoch – vom Verbraucher unverschuldet – kaputtgeht, muss der Verkäufer es entweder ersetzen oder reparieren. Der Verbraucher kann wählen. Tatsächlich hat das, so zumindest sind das Europaparlament und die Europäische Kommission überzeugt, dazu geführt, dass zu oft ein Ersatz bereitgestellt wird und immer mehr Produkte im Müll landen.

          Hendrik Kafsack
          Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

          Eine halbe Tonne Abfall produziert jeder EU-Bürger im Jahr. Hinzu kommt der – unbelegte – Verdacht, dass die Hersteller gezielt Schwachstellen einbauen, damit Geräte früh kaputtgehen. Da es für die Verbraucher zugleich oft schwierig ist, geeinigte Reparaturwerkstätten zu finden, führt auch das zu mehr Müll.

          Die Europäische Kommission will den Verbrauchern deshalb jetzt einen Rechtsanspruch auf Reparatur verschaffen. Mehr noch: Die Hersteller werden in den zwei Jahren der Gewährleistung sogar verpflichtet, kaputte Geräte zu reparieren – und zwar unabhängig davon, ob der Kunde das will oder nicht. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich dadurch nicht. Sie läuft stets zwei Jahre nach dem Kauf ab. Eine Einschränkung für die Reparaturpflicht gibt es allerdings: Ist die Reparatur nachweislich teurer als ein Ersatzprodukt, erlischt der Vorrang.

          Jenseits der Gewährleistung greift für viele Haushaltsgeräte dann das Recht auf Reparatur. Schon heute schreibt die EU für viele Geräte vor, dass sie für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren – nach Ablauf der Gewährleistung allerdings nicht kostenlos – reparierbar sein müssen. Dazu gehören etwa Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Bildschirme, Staubsauger oder Server. Für Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets soll das bald gelten. Verhandlungen über weitere Geräte laufen. Für all diese Produkte sollen die Kunden künftig ein Recht auf Reparatur haben – soweit das technisch möglich ist. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist oder bei selbstverschuldeten Schaden wäre die Reparatur aber nicht kostenlos. Die Mitgliedstaaten sollen Internet-Plattformen schaffen, auf denen die Kunden Werkstätten finden können. Diese wiederum sollen ein Standardformular zu Kosten und Dauer der Reparatur bereitstellen, um die Angebote vergleichbar zu machen.

          EU hofft auf positive Folgen für Umwelt und Klima

          Die Kommission erhofft sich von dem Gesetzesvorschlag positive Folgen für Umwelt und Klima. Die EU könne durch das Recht auf Reparatur innerhalb von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgase, 1,8 Millionen Tonnen Rohstoffe und 3 Millionen Tonnen Abfall einsparen. Hersteller und Verkäufer wiederum könnten in diesem Zeitraum 15,6 Milliarden Euro sparen, wenn sie Produkte nicht einfach wegschmeißen, sondern reparieren, schätzt die Kommission.

          Der Vorschlag der Kommission muss von Europaparlament und Mitgliedstaaten angenommen werden, damit er in Kraft treten kann. Zumindest am Europaparlament dürfte er nicht scheitern. Das fordert das Recht auf Reparatur schon seit Langem. Vor zwei Jahren hatte die Kommission mit einer klaren Mehrheit von 574 Stimmen bei 22 Gegenstimmen und 95 Enthaltungen dazu aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen.

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